Stellenausschreibung
staatl. anerkannte Erzieher/-in oder eine
Fachkraft nach §§ 9, 10 und 11 KitaPersV
- ab sofort -
Der Freie Schule Angermünde e.V. sucht für seinen Hort ab sofort eine/n staatlich
anerkannte/n Erzieher/-in oder Fachkraft nach §§ 9, 10 und 11 KitaPersV für 16 bis 20
Wochenstunden (oder nach Vereinbarung).
Wir wünschen uns eine engagierte, kreative und agile Fachkraft für die altersübergreifende
Arbeit mit unseren Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren.
Du verfügst über pädagogische und methodische Kompetenzen und hast Lust in unserem
Team reformpädagogisch zu arbeiten? Der wertschätzende, liebevolle und fürsorgliche
Umgang mit Kindern, ohne und mit Beeinträchtigung, bereitet dir Freude und du hast die
Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten? Du kannst mit deiner Begabung Kinder für neue
Sachen begeistern und du weißt, wie wichtig Flexibilität, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
sind? Du bist tolerant und offen gegenüber verschiedenen Bedarfen unserer Kinder und
unterstützt das Konzept der Inklusion?
Dann bewirb dich bei uns!
Wir bieten dir:
- einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einem kleinen Team
- Offenheit für neue Impulse
- die Möglichkeit zur individuellen Fortbildung
- Haustarif angelehnt an den TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
Wir ermutigen explizit Menschen jeglicher Herkunft, Religion oder Identität dazu, sich bei
uns zu bewerben. Unser Ziel ist es, ein diverses Team aufzubauen, das sich durch unter-
schiedliche Erfahrungen und Perspektiven auszeichnet. Schwerbehinderte Bewerber werden
bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Wenn wir dein Interesse wecken konnten und du uns kennenlernen möchtest, dann sende
deine Bewerbung, vorzugsweise per E-Mail an: [email protected]
oder per Post an: Freie Schule Angermünde e.V., Kirchgasse 2, 16278 Angermünde.
Hinweis gemäß Art. 13, 14 EU - DSGVO in Verbindung mit der Zusendung einer Bewerbung - Mit der Bewerbung willigt der/die
BewerberIn in die Erfassung und Verarbeitung sowie die Nutzung der personenbezogenen Daten, soweit diese zum Zwecke
der Erfüllung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind, ein. Erfolgt von der/vom BewerberIn kein Widerspruch oder gibt
es keine Einverständniserklärung zur weiteren Speicherung, werden die Daten spätestens sechs Monate nach Zusendung der
Bewerbung gelöscht.