Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vo-
rausgesetzt:
Kompetenzen und Qualifikationen, die als beson-
ders relevant angesehen werden:
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Diagnose- und Förderkompetenz
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Systemverantwortung, insbesondere
o Systemgestaltung und -steuerung
o Budgetkompetenz
o Über die Grundpflicht des § 4 Abs.3
LDO hinausgehende Kenntnisse der
geltenden Rechts- und Verwaltungs-
vorschriften, insbesondere schulrechtli-
che Kenntnisse, beamtenrechtliche
Kenntnisse, arbeitsrechtliche Kennt-
nisse, urheberrechtliche Kenntnisse,
Kenntnisse im Schwerbehinderten-
recht, Datenschutzrecht sowie Kennt-
nisse in den Bestimmungen des HPVG
und HGlG.
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
- soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und
Konfliktfähigkeit
o Motivationsfähigkeit
o Genderkompetenz
o Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der je-
weiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforder-
lichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien
oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramts-
prüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie
detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tä-
tigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere
über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten
Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den
Landkreis und die Stadt Kassel eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförde-
rungsstelle sind die geforderten Unterlagen als einge-
scannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In die-
sem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Be-
werbung bei der zuständigen Behörde. Die für die
Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die
als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in
Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber
(m/w/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung
ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenfüh-
rende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären.
Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer
Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beur-
teilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentschei-
dung zuständige Dienststelle in die Lage zu verset-
zen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellen-
den aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vor-
nehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese
Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass
sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden
können Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der
Bewerberin oder dem Bewerber (m/w/d) eine ange-
messene Pflicht zur Vorlage der Beurteilung zu set-
zen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Be-
werber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres
Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befä-
higung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen
Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit
ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer
Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem
Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen.
Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Ein-
stellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in
der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller
Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen
von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Her-
kunft und Nationalität, deren Geschlecht und ge-
schlechtlicher Identität, Religion und Weltanschau-
ung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach
§ 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetz-
buch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I
Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rah-
men der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eig-
nung bevorzugt berücksichtigt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen
u.a. folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächs-
partner zur Verfügung:
- Daniel Giese, zuständige schulfachliche Aufsicht
- Michaela Eder, Gleichstellungsbeauftragte der
Lehrkräfte
- Bettina Islei, Gesamtschwerbehindertenvertretung
der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persön-
lichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handy-
nummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-
Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lau-
tet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel