Hinweis zur Vergütung
Die Sparkasse ist tarifgebundener öffentlicher Arbeitgeber und wendet den TVöD sowie den TVöD-BT-S an. Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen Regelungen, insbesondere nach den §§ 12 bis 25 TVöD sowie den einschlägigen Regelungen des TVöD-BT-S.
Die Eingruppierung der ausgeschriebenen Stelle erfolgt voraussichtlich in Entgeltgruppe 4 bis Entgeltgruppe 6 TVöD. Je nach endgültigem Aufgabenzuschnitt, einschlägiger Berufserfahrung und Qualifikation kommt bei Einstellung regelmäßig eine Zuordnung zu den Stufen 1 bis 6 in Betracht.
Neben dem Tabellenentgelt werden weitere tarifliche Leistungen nach Maßgabe der genannten Tarifverträge gewährt, insbesondere eine Jahressonderzahlung beziehungsweise Sparkassensonderzahlung (bis zu 13,8 Gehälter).