Bedienung der Videoüberwachungsanlage, Erstellen von sach- und fachgerechten Strafanzeigen, ggf. Durchsetzung des Hausrechts.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
- Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO (zwingend erforderlich)
- Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift
- einwandfreies Führungszeugnis
- gepflegtes Erscheinungsbild
- körperliche Fitness
- Fremdsprachenkenntnisse sind vom Vorteil
- Teamfähigkeit
- Vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung
- Überdurchschnittliche Entlohnung
- Eine familiäre Arbeitsatmosphäre