Schulhelferin oder Schulhelfer zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht und bei der Klassenleitung im Rahmen des Startchancen-Programms:
Der Unterrichtsalltag ist mit vielfältigen Aufgaben verbunden, die mitunter die Unterrichtszeit einschränken. Um die wertvolle Unterrichtszeit möglichst produktiv nutzen zu können, erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, Schulhelferinnen und Schulhelfer im Unterricht und schulischen Alltag einzusetzen. Diese sollen die Lehrkräfte bei der Bewältigung von Aufgaben entlasten, die im Zusammenhang mit der Organisation von Unterricht und der Klassenleitung stehen und nicht zwingend die Expertise einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachpersonals bedürfen.
Schwerpunkt der Aufgaben der Schulhelferinnen und Schulhelfer an Schulen ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben wie beispielsweise:
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Unterstützung bei Rückmeldungen (z. B. Einsammlung und Ausgabe von Arbeitsergebnissen, Hausaufgaben etc.)
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Unterstützung von Lehrkräften bei der organisatorischen Vorbereitung und technischen Durchführung besonderer Lernvorhaben und der Umsetzung von Arbeitsaufträgen
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Unterstützung von Lehrkräften bei der Terminvereinbarung mit Eltern, Schulleitung, Gesprächsrunden im Multiprofessionellen Team und von Ausflügen
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Unterstützung von Lehrkräften bei administrativen Aufgaben wie interne Antragstellungen
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Vorbereitung von Dokumenten nach Weisung der Lehrkraft und Übernahme von Vervielfältigungsaufträgen
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Vorbereitung des Unterrichtsraumes (z. B. Anordnung der Tische)
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Erstellung und Überwachung von Listen nach Weisung
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Bereitstellung von Arbeitsaufträgen im Vorfeld des Unterrichts (z. B. Digitalisierung und Hochladen von Arbeitsblättern) im Auftrag der Lehrkraft
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Ausgabe und Einsammlung von Materialien und digitalen Endgeräten
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Vorbereitung des Einsatzes digitaler Endgeräte im Unterricht (z. B. Einbindung WLAN, Anschluss an Drucker, Ladezustand)
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Unterstützung der Lehrkraft bei der Aufsicht im schulischen Alltag als Hilfskräfte beispielsweise bei der Aufsichtsführung in der Schule (Pausen, Mittagspausen, vor und nach dem Unterricht, Zwischenstunden), während des offenen Unterrichtsbeginns oder offener Unterrichtsphasen, im fachpraktischen Unterricht oder bei Klassenarbeiten
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Vorbereitung und Organisation von Unterrichtsgängen, ein- und mehrtägigen Klassenausflügen und Exkursionen (z.B. im Rahmen des Fachunterrichts und der Berufsorientierung) sowie Begleitung von eintägigen Klassenausflügen und Exkursionen (Unterstützung der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Begleitung)
Einzelheiten sind in folgendem Erlass des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen geregelt: 11.07.2024 Az.: 549.200.030-00007
Die Arbeitszeit wird in der Regel auf fünf Wochentage (Montag bis Freitag) verteilt, Urlaubstage müssen in den Ferien genommen werden.