Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover, Dienstort Braunschweig
nach Praktika-Richtlinie der TdL:
im 1. bis 6. Monat 950,00 Euro
im 7. bis 12. Monat 1.260,00 Euro
LMC – Praktikum – 01.12.2026
Im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – kurz: LAVES – arbeiten rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Gesundheitsrisiken frühzeitig erkennen und wirksam bekämpfen, das ist unser Ziel. Zuverlässige Kontrollen, sichere Untersuchungen sowie unabhängige Informationen sind dabei die wichtigsten Instrumente. Das Bündeln aller Kompetenzen sorgt für Sicherheit und Transparenz „vom Feld auf den Tisch“. Zum LAVES gehören niedersachsenweit sechs Untersuchungsinstitute, die jährlich rund zwei Millionen Untersuchungen durchführen. Der Sitz der Zentrale ist in Oldenburg, wo auch die Fachabteilungen angesiedelt sind. Diese übernehmen unmittelbare Vollzugsaufgaben und stehen den Behörden der Landkreise beratend zur Seite.
Hier finden Sie weitere Informationen zum LAVES und zum Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
- Flexibilität durch die Arbeit im Rahmen eines Gleitzeitmodells
- Gesundheitsmanagement
- interessante, vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben in einem zukunftsweisenden und lebendigen Arbeitsfeld
- interdisziplinäres Arbeiten in einer offenen und freundlichen Arbeitsatmosphäre
- Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Untersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen einschließlich der Festlegung von Untersuchungszielen und von Kriterien für das Anfordern von Proben
- Beurteilung von Erzeugnissen im Sinne des § 2 Abs. 1 LFGB und von Erzeugnissen im Sinne des § 2 Abs. 1 TabakerzG
- Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung einschließlich Betriebskontrollen auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der Teilnahme an Kontrollen nach dem Weinrecht und nach Möglichkeit an Gerichtsterminen (Hospitation bei einer Lebensmittelüberwachungsbehörde)
- Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Lebensmittelchemie (1. und 2. Prüfungsabschnitt der staatlichen Gesamtprüfung oder vergleichbare Qualifikation bzw. 1. Staatsexamen) oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor und Master) der Lebensmittelchemie oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Gute Kenntnisse in MS-Office-Anwendungen
- Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative und Organisationstalent
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Kenntnisse im Umgang mit Laborinformationsmanagementsystemen (LIMS)
- Gute Englischkenntnisse
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen der Bewerbung einen Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten beziehungsweise von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Für Rückfragen zu den Aufgaben sowie dem Ablauf des berufspraktischen Jahres steht Ihnen Frau Geßener, Tel.: 0531-6804-310 zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren richten Sie bitte an Frau Kleene, Tel.: 0441-57026-172.
Bewerbungen können Sie online über das Karriereportal des Landes Niedersachsen, per E-Mail an [email protected] oder schriftlich auf dem Postweg mit den üblichen Unterlagen unter dem Stichwort „LMC – Praktikum – 01.12.2026“ bis zum 15.10.2026 an das
Niedersächsische
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
Dezernat 13,
Postfach 9262, 26140 Oldenburg
richten.
Da die weitere Kommunikation anlässlich des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ausschließlich elektronisch über E-Mail erfolgt, ist im Rahmen Ihrer Bewerbung die Angabe einer E-Mail-Adresse unerlässlich.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postwege zusenden, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen ohne Mappen, Folien oder Ähnliches ein und legen Sie keine Originale bei, da die Dokumente nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden, soweit nicht ausdrücklich um Rücksendung gebeten wurde.