Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Vorbemerkung:
Der Unterrichtsalltag ist mit vielfältigen Aufgaben verbunden, die mitunter die Unterrichtszeit einschränken. Um die wertvolle Unterrichtszeit möglichst produktiv nutzen zu können, erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, Schulhelferinnen und Schulhelfer im Unterricht und schulischen Alltag einzusetzen. Diese sollen die Lehrkräfte bei der Bewältigung von Aufgaben entlasten, die im Zusammenhang mit der Organisation von Unterricht und der Klassenleitung stehen und nicht zwingend die Expertise einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachpersonals bedürfen.
Schwerpunkt der Aufgaben der Schulhelferinnen und Schulhelfer an Schulen ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben wie beispielsweise:
- Unterstützung bei Rückmeldungen (z.B. Einsammlung und Ausgabe von Arbeitsergebnissen, Hausaufgaben usw.)
- Unterstützung von Lehrkräften bei der organisatorischen Vorbereitung und technischen Durchführung besonderer Lernvorhaben und der Umsetzung von Arbeitsaufträgen
- Vorbereitung von Dokumenten nach Weisung der Lehrkraft und Übernahme von Vervielfältigungsaufträgen
- Vorbereitung des Unterrichtsraumes (z.B. Anordnung der Tische).
- Erstellung und Überwachung von Listen nach Weisung
- Bereitstellung von Arbeitsaufträgen im Vorfeld des Unterrichts (z.B. Digitalisierung und Hochladen von Arbeitsblättern) im Auftrag der Lehrkraft
- Ausgabe und Einsammlung von Materialien und digitalen Endgeräten
- Vorbereitung des Einsatzes digitaler Endgeräte im Unterricht (z.B. Einbindung WLAN, Anschluss an Drucker, Ladezustand)
- Unterstützung der Lehrkraft bei der Aufsicht im schulischen Alltag als Hilfskräfte beispielsweise bei der Aufsichtsführung in der Schule (Pausen, Mittagspausen, vor und nach dem Unterricht, Zwischenstunden), während des offenen Unterrichtsbeginns oder offener Unterrichtsphasen, im fachpraktischen Unterricht oder bei Klassenarbeiten
- Vorbereitung und Organisation von Unterrichtsgängen, ein- und mehrtägigen Klassenausflügen und Exkursionen (z.B. im Rahmen des Fachunterrichts und der Berufsorientierung) sowie Begleitung von eintägigen Klassenausflügen und Exkursionen (Unterstützung der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Begleitung)
Vorausgesetzt wird:
- Erfahrung im Umgang mit Kindern im Lernumfeld der Schule
- Studienleistungen aus dem Bereich der Pädagogik (Ein Nachweis geleisteter Module ist vorzulegen.)
Sie
- helfen gerne anderen Menschen bei der Bewältigung von deren Aufgaben,
- verfügen über deutsche Sprachkenntnisse zur Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften, der Schulleitung und allen sonstigen in der Schule tätigen Personen,
- respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung und treten für sie ein,
- respektieren die politischen und religiösen Anschauungen anderer und wahren im Umgang mit Schülerinnen und Schülern weltanschauliche Neutralität.
Vor Aufnahme der Beschäftigung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorzulegen.
Wünschenswert ist/sind:
Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, z.B. durch entsprechende Tätigkeiten in Kirchen oder Sportvereinen.
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Die Arbeitszeit wird in der Regel auf 5 Wochentage (Montag bis Freitag) verteilt, Urlaubstage müssen in den Ferien genommen werden.
Arbeitsrechtliche Hinweise:
Auf die im Landesdienst tätigen Beschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 01. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt gemäß Teil II Abschnitt 19.6 der Anlage A zur Entgeltordnung zum TV-H abhängig von der individuellen Qualifikation in Entgeltgruppe S 2 oder S 3. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 erfolgt, wenn die Qualifikation als Kinderpflegerin/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung vorliegt. In allen anderen Fällen erfolgt eine Eingruppierung in S 2.
Bei Vollzeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt aufgrund der für Schule ungleichmäßigen Arbeitszeiten verbindlich in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Dies führt zu einer höheren tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitig mehr freien Tagen (Ferien).
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen z w i n g e n d vorzulegen:
- Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,
- Nachweise über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen.
Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.