Entwicklungsalter sowie die Anleitung von Assistenzkräften in der Begleitung dieser Schülerinnen und Schüler
Die Tätigkeit setzt zwingend einen der nachfolgenden Abschlüsse/Qualifikationen voraus:
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
und Jugendlichen mit geistiger Behinderung sowie in der Beratung von Eltern, insbesondere auch in Unterrichtssituationen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, der Richtlinie für die Tätigkeit sozialpädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an allgemeinen Schulen mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten vom 02.12.2019, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal, dem Merkblatt zum Einstellungsverfahren für Erzieherinnen und Erzieher in den hessischen Schuldienst (Unterrichtseinsatz) und dem Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst" (Einstellungserlass) vom 15. Dezember 2021 (ABl. 1/22).
Falls nicht erforderlich (siehe Vermerk FB), bitte nachfolgenden Absatz durch Sachbearbeitung (Erhöhung Frauenanteil) löschen
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerbungen sind elektronisch über das Bewerberportal unter https://stellensuche.hessen.de oder papiergebunden an das Staatliche Schulamt Marburg-Biedenkopf zu richten. Durch Nachweise ist zu belegen, dass die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner (m/w/d) zur Verfügung:
- Dr. Nils Euker (Schulleiter der Mosaikschule)
- Frau Busmann i.V., Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
der Lehrkräfte:
[email protected]
- Herr Wörder, Gesamtschwerbehindertenvertretung der
Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mail-Adresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise zum schulbezogenen Ausschreibungsverfahren entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
https://schulaemter.hessen.de/einstellung-in-den-schuldienst/sozialpaedagog-innen-und-erzieher-innen