Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV) vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Ansprechperson:
Frau Kühn-Kremin
Tel.: 9013-2704
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 15 – 2012/35 (3) über die Präsidentin des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist: 12. Juni 2026