Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des Allgemeinen Dienstes, die der Laufbahngruppe 2, erstes Einsteigsamt angehören und mindestens das statusrechtliche Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehaben.
Bewerbungsfähig sind darüber hinaus Absolventinnen bzw. Absolventen eines (Fach-)Hochschulstudiums mit den Abschlüssen Bachelor of Science (B.Sc.) oder Bachelor of Laws (LL.B.).
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über anwendungssichere Kenntnisse im Datenschutzrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Haushaltsrecht verfügen und eine hohe Bereitschaft haben, diese Kenntnisse und ihr Wissen kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten.
Vorausgesetzt wird ein ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen sowie ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Gleiches gilt für eine hohe Arbeitsqualität und die Fähigkeit, sich in Wort und Schrift präzise auszudrücken.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG M-V. Eine Versetzung/ Einstellung erfolgt frühestens nach Bestehen der Sicherheitsüberprüfung.