Ambulante Hilfen zur Erziehung sind Leistungen gemäß der §§ 27 ff.SGB VIII, die Familien in ihrem Zuhause unterstützen. Sie können individuell auf die Bedarfe der jeweiligen Familien abgestimmt und angepasst werden. Zu den Ambulanten Erziehungshilfen gehören:
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaften
- begleitete Umgangskontakte
- Betreuung von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen
- Integrationshilfen bzw. Schul- und Kitabegleitungen
- intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung (Betreutes Wohnen)
- Vertragsarten: Teilzeit,Vollzeit
- eine Anbindung an ein festes, stabiles Team
- Möglichkeiten der Supervision und kollegialen Beratung
- eine attraktive Vergütung nach den AVR Diakonie Deutschland (Entgeltstufe E 9)
- eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken
- einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen
- die kindliche Entwicklung zu fördern
- den Verbleib der Kinder in der Familie zu sichern
- Familien zu befähigen, Probleme, Konflikte und Krisen weitgehend selbständig zu bewältigen
- Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten
- abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit o.ä.
- Bereitschaft zum systemisch-lösungsorientierten Arbeiten
- Bereitschaft, auch in anderen Hilfeformen mitzuarbeiten
- hohe Belastbarkeit und Resilienz
- Freude am sozialpädagogischen Arbeiten und Weiterentwickeln bestehender Konzepte
- ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Spaß an der Arbeit im Team und an der aktiven Mitgestaltung des Angebotes
- Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten
- PKW-Führerschein Klasse B Wir erwarten, dass Sie unsere christlich-diakonische Zielsetzung und unseren Wertekompass mittragen.