- Vollzeit (39 bzw. 41 Stunden), Teilzeit möglich
- unbefristet
- Vergütung: bis EG 9a / Besoldung: bis A9
- ab: nächstmöglich
Die Stadt Linnich mit etwa 13.500 Einwohnern liegt verkehrsgünstig im Westen Nordrhein-Westfalens, zwischen den Oberzentren Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen. Im Nahbereich bietet die Rurtalbahn eine gute Anbindung an die Städte Jülich und Düren. Zum Stadtgebiet Linnich gehören insgesamt 13 Ortschaften.
- für Fragen zum Aufgabenbereich:
Herr Kupfer Fachbereichsleitung 3 Telefon: 02462/9908-310
- für Fragen zum Auswahlverfahren und Beschäftigungsverhältnis:
Herr Clemens Fachbereichsleitung 1 Telefon: 02462/9908-120
Für den Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle zu besetzen.
- Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Unterkunftsbelegung und -verwaltung der zentralen Übergangswohnheime im Stadtgebiet
- Hauptamtliche Ehrenamtskoordination
- Statistiken
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit Kooperationspartnern im Bereich Asyl
Die Aufgaben erfordern eine ausgeprägte Sozialkompetenz, die Fähigkeit zu selbständigem und kooperativem Arbeiten, Sorgfalt im Detail, ein hohes Maß an Diskretion, ein sicheres, freundliches und korrektes Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, sowie den sicheren Umgang mit Office-Anwendungen sowie die Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung (auch am Wochenende).
Voraussetzung für die Übertragung der Stelle ist die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (Angestelltenlehrgang I) bzw. Befähigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt). Weiterhin muss die Bereitschaft zu regelmäßigen Fortbildungen gegeben sein.
- eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a TVöD VKA bzw. Besoldung nach Besoldungsgruppe A9
- eine unbefristete Vollzeitstelle
- ein motiviertes und engagiertes Mitarbeitendenteam
- einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz in einer modernen Verwaltung
- flexible großzügige Arbeitszeitregelungen
- umfangreiche und bedarfsorientierte kostenfreie Fortbildungsmöglichkeiten
- betriebliche Altersversorgung durch die Rheinische Zusatzversorgungskasse
- Mitarbeitendenbenefits
Die Stadtverwaltung verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 05.07.2026 vorzugsweise über das Bewerberportal.