- Ausübung der Aufsicht über die gewerblichen Spielvermittler und die Soziallotterien, d.h.
kontinuierliche Prüfung der Gewerbetätigkeit auf Einhaltung der Erlaubnisvorgaben und
aller Vorschriften des GlüStV 2021
o ggf. Veranlassung geeigneter Maßnahmen/ Anordnungen, sofern
Erlaubnisvorgaben nicht eingehalten werden
o Bearbeitung von Beschwerdevorgängen und Beratungstätigkeit
- regelmäßige Zusammenarbeit mit Externen, wie bspw. anderen Glücksspielaufsichts-
und Strafverfolgungsbehörden, auch gemeinsamer Erfahrungsaustausch
Das bringen Sie mit:
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen
Verwaltungsdienstes oder
- abgeschlossenes Studium (Bachelor, Diplom) in der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung
oder einen diesem Studiengang vergleichbaren Abschluss oder
- erfolgreicher Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens oder
- erfolgreicher Abschluss als Bachelor of Laws
- eine hohe Belastbarkeit und Zuverlässigkeit sowie ein sehr gutes
Kommunikationsverhalten
Von Vorteil ist darüber hinaus eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der
öffentlichen Verwaltung, insbesondere im ordnungsrechtlichen Bereich und/ oder im Bereich
des Glücksspielrechts.
Was wir Ihnen bieten:
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist im Beamtenverhältnis eine Besoldung bis zur
Besoldungsgruppe A11 Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt möglich. Im
Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 10 TV-L.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen
zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten und Beamten bei
Einvernehmen mit der abgebenden Behörde.
Bei Vorliegen aller persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist perspektivisch
auch die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe mit der GGL möglich.
Im Falle eines bereits bestehenden Beamtenverhältnisses (entsprechend der geforderten
Laufbahnbefähigung) erfolgt die Versetzung im bisherigen Statusamt.
Bei der GGL profitieren Sie von:
- flexiblen Arbeitszeiten in Form von Gleitzeit und mobilem Arbeiten
- 30 Tagen Urlaub bei einer Woche mit 5 Arbeitstagen
- einer jährlichen Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“)
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