sind u.a. folgende:
Als Sachbearbeiter/in in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe entscheiden Sie über die Übernahme der Kosten für die beantragten Hilfen / Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII, sowie den Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII.
Gleichzeitig machen Sie Ansprüche gegenüber Dritten gelten, entscheiden über Kostenerstattung gemäß § 89 ff SGB VIII und machen selbst Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen Jugendhilfeträgern geltend.
Sie prüfen und entscheiden über die sachliche und örtliche Zuständigkeit nach dem SGB VIII und den einschlägigen Ausführungsvorschriften.
Sie stellen den Lebensunterhalt der jungen Menschen sicher und begleichen die Rechnungen der Jugendhilfeträger.
Weitere Informationen finden Sie im Anforderungsprofil, welches Bestandteil der Stellenausschreibung ist und für die Dauer dieser Veröffentlichung im beigefügten PDF unter „weitere Informationen“ eingesehen werden kann. Es gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert und ist außerdem Grundlage für die Auswahlentscheidung.