Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 2. März 2026 (ABl. 03/26) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
Unterstützung der Schulleitung und des Kollegiums als Schulkoordinatorin/Schulkoordinator für Berufs- und Studienorientierung bei der Weiterentwicklung des Beratungskonzepts, dabei
- Entwicklung und Etablierung eines modularen Unterrichtskonzeptes zur Berufs- und Studienorientierung in den Vollzeitschulformen der Schule
- Weitergabe von Informationen zu Ausbildungsstellenangeboten bzw. Ansprechperson für Fragen zur Berufs- und Studienorientierung innerhalb der Schule, gegenüber dem Staatlichen Schulamt, der Agentur für Arbeit oder anderer externer Partner
- Informieren von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schüler über regionale Veranstaltungen zur Berufs- und Studienorientierung und Koordination der Teilnahme
- Organisation des Betriebspraktikums, von Betriebserkundungen und Berufsinformationsangeboten in Zusammenarbeit mit anderen Lehrkräften für die Berufsfachschule zum mittleren Abschluss und der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung oder deren nachfolgender Schulform
- Teilnahme und Beratung der Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler an den Informationsabenden der abgebenden Schulen, den Ausbildungsmessen o. ä. Veranstaltungen, inklusive der Vorstellung des Vollzeitschulangebots der Beruflichen Schulen Bad Hersfeld
- Teilnahme an Dienstversammlungen und Vernetzungsveranstaltungen im Bereich der Berufs- und Studienorientierung
- Führen von Statistiken in Bezug auf die Absolventinnen und Absolventen zur Weitergabe an das Staatliche Schulamt bzw. der Agentur für Arbeit
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Beruflichen Schulen oder
- Lehramt an Gymnasien mit Berufserfahrung an einer beruflichen Schule mit den an den Beruflichen Schulen Bad Hersfeld vertretenden Fachrichtungen
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
- Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
o ausgeprägte Kooperations-, Entscheidungs- und Teamfähigkeit sowie Beratungs- und Handlungskompetenzen im Umgang mit dem Schulleitungsteam, Kolleginnen und Kollegen
o gute Kenntnisse in den Verwaltungsabläufen, Geschäftsprozessen, rechtlichen Grundlagen für die Schulformen und Fachrichtungen einer Beruflichen Schule, nachgewiesen durch entsprechende Tätigkeiten
o vertiefte Kenntnisse in der Handhabung der LUSD, nachgewiesen durch entsprechende schulische Tätigkeiten und Fortbildungen
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o eigenverantwortliches Arbeiten, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch Übernahme von zusätzlichen Aufgaben für die Schulgemeinde
o Planungs- und Organisationskompetenz
- Soziale Kompetenz, insbesondere
o Interkulturelle Kompetenz
o Genderkompetenz
o sehr gute Kooperations- und Konfliktfähigkeit,
o sehr gute Dialog- und Kommunikationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen in der Beratung von Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schülern
o ausgeprägte Entscheidungs- und Teamfähigkeit sowie Handlungskompetenzen im Umgang mit dem Schulleitungsteam und Kolleginnen und Kollegen
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis, Rathausstraße 8, 36179 Bebra, einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen Sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (Amtsblatt 2022. S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Herr Dirk Beulshausen, zuständiger schulfachlicher Aufsichtsbeamter
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte