Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines RSBS-Beauftragten, insbesondere durch
- Mitwirkung bei der Entwicklung, Erprobung und
Implementierung von Aktivitäten der RSBS im Rahmen des §127e HSchG
- Mitwirkung bei der Kommunikation mit den relevanten Berufsbildungs- und Weiterbildungsakteuren der Region mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der RSBS-Aktivitäten;
Teilnahme an entsprechenden Vernetzungsaktivitäten
- Akquise und Erstellung von Anträgen zu Förderprogrammen von verschiedenen Programmträgern (Bund, Land, EU, etc.)
- Bearbeitung von Erasmus+-Mobilitäten
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits und Systemchecks, z.B. der EU für das Erasmus+-KA1-Programm
- Mitarbeit im Hessencampus Kassel und Übernahme von administrativen Aufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Vorstands- und
Steuergruppensitzungen
- Mitwirkung bei der Koordination von
Haushaltsangelegenheiten Wahrnehmung der Aufgaben der Fraktalsprecherin/ des Fraktalsprechers der Fachschule für Technik an der Oskar-von-
Miller-Schule in enger Abstimmung mit dem zuständigen
Abteilungsleiter, insbesondere durch:
- Unterstützung der Abteilungsleitung bei der Weiterentwicklung
der pädagogischen Konzepte der Bildungsangebote in der Fachschule
- Werbung für die Fachschule in sozialen Medien sowie Pflege
der Fachschulseite auf der Homepage
- Koordination der Semester im Teilzeit- und Vollzeitunterricht
- Unterstützung bei der Stundenplangestaltung sowie bei der
Erstellung von Vertretungs- und Einsatzplänen
- Koordinierung der Prüfungen und Organisation der
Prüfungstermine
- Gestaltung von Abstimmungsprozessen zwischen der
Berufsschule und der Fachschule für Technik
- Koordination der Netzwerkarbeit mit externen Akteuren, z. B.
Unternehmen
- Curriculare und didaktische Weiterentwicklung bestehender
vollzeitschulischer und teilzeitschulischer Strukturen
- Koordination der Projektpräsentationen und der Fachmesse
- Mitwirkung bei der Koordination von
Haushaltsangelegenheiten
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen
Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen
Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der
Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten
Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über
bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen,
insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten
Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis und
die Stadt Kassel eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle
sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als
Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche
Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für
die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als
eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform
nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen
ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter
Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der
Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei
ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung
hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige
Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der
Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und
Eignungsvergleich vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese
Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in
das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber
(m/w/d) eine angemessene Pflicht zur Vorlage der Beurteilung zu
setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer
Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung für
Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in
Hessen erworben haben, müssen mit ihren
Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit
einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen
Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9
des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen
Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller
Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen
Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität,
deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und
Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht
eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen
von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2
und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils
geltenden Fassung werden bei der Auswahl für
Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a.
folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner zur
Verfügung:
- Herr Dr. Dietmar Johlen, Schulleiter
- Frau Michaela Eder, Gleichstellungsbeauftragte der
Lehrkräfte
- Frau Bettina Islei, Gesamtschwerbehindertenvertretung
der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen
Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel