Bei dem
Arbeitsgericht Cottbus
ist ab 01.10.2026 eine Stelle als Servicemitarbeiter*in
des mittleren Justizdienstes (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit (40 Stunden/Woche) zu besetzen.
Dienstort: Cottbus
Arbeitszeitrahmen: Gleitzeit sowie der Möglichkeit von mobilem Arbeiten
Vergütung EG 6 bis EG 9a TV-L
Anforderungen:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten bzw. zur/zum Justizangestellten, zur/zum Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten oder das erfolgreiche Bestehen der Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst.
Die Stellenausschreibung richtet sich auch an Beschäftigte, die über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine ausgebildete Justizfachangestellte oder ein ausgebildeter Justizfachangestellter verfügen.
Das Aufgabengebiet umfasst die
Verwaltung einer Servicegeschäftsstelle in Rechtssachen:
- Aufgabenorientierter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, Erteilen von Auskünften in Wort und Schrift
- Aufnahme von Anträgen und Erklärungen des rechtsuchenden Publikums
- Registratur
- Führen von Dateien
- Bearbeiten von Posteingang und -ausgang
- Berechnen und Überwachen von Fristen
- Gewährung von Akteneinsichten
- Fertigen von Schriftstücken - auch nach Banddiktat
- Fertigen von Ladungen
- Erheben von statistischen Daten
- Veranlassen von Zustellungen
- Sitzungsdienst, Protokollerstellung
- Kostenberechnung
- Überwachen von Zahlungseingängen
Fachkenntnisse/Fertigkeiten:
- sicheres 10-Finger-Schreibsystem
- sicherer Umgang MS-Office-Programmen
- wünschenswert sind Kenntnisse im Programm DigtaSoftPro oder Praxiserfahrung mit vergleichbaren Diktierprogrammen
Bei Eignung und Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 28.08.2026 vorzugsweise per E-Mail (max. 5,0 MB in nur einer PDF-Datei) an:
[email protected]
oder alternativ schriftlich an:
Arbeitsgericht Cottbus
z. Hd. Herrn Wilke
Vom-Stein-Straße 28
03050 Cottbus
Bewerber (m/w/d) mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt (bitte Nachweis in Kopie beifügen).
Aufgrund rechtlicher Vorschriften bewahrt das Arbeitsgericht Cottbus die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung in der Regel für die Dauer von 3 Monaten auf. Mit der Bewerbung auf o.g. Stellen erklärt sich die Bewerberin bzw. der Bewerber damit einverstanden.
Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht, daher wird darum gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Fotokopien beizufügen. Sofern dennoch einer Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Weitere datenschutzrechtliche Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg unter der Rubrik Datenschutz –
https://arbgb.brandenburg.de/arbg/de/datenschutz/ .