Externes Stellenangebot
Brandmeisteranwärter/-innen (m/w/d) – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene Fachrichtung Feuerwehr
Brand- und Katastrophenschutzamt
Job-ID: AFBM3727
Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2026
Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist für die Sicherstellung des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes, des Rettungsdienstes sowie für den Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle (Notruf 112) der Landeshauptstadt Dresden verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt es wichtige Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz.
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Arbeitszeit: Vollzeit
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Besoldungsgruppe: Anwärterbezüge gem. SächsBesG, ggf. Anwärtersonderzuschlag für Notfallsanitäter/-innen
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Standort: Feuer- und Rettungswachen der Landeshauptstadt Dresden sowie externe Bildungseinrichtungen
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Beginn: zum 1. September 2027
Ihre duale Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr vom 7. März 2022 (Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung).
In der zweijährigen Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden Sie auf die vielfältigen, spannenden und herausfordernden Aufgaben einer Berufsfeuerwehr bei der Brandbekämpfung, Hilfeleistung, im Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorbereitet. Die feuerwehrtechnische Ausbildung umfasst theoretische Lehrgänge und praktische Ausbildungsabschnitte. Die integrierte Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/-in, sofern nicht bereits vorhanden, gliedert sich in vier Abschnitte, die mindestens 520 Stunden umfasst und mit einer medizinischen Fachprüfung abschließt. Sie schließen die Ausbildung mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen ab.
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Diese Aufgaben erwarten Sie während der praktischen Ausbildung
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Erfüllung von Weisungen Vorgesetzter während des Einsatzdienstes an Einsatzstellen und im Innendienst
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Mitarbeit bei der Erhaltung der Einsatzbereitschaft von Geräten und Ausrüstung sowie zur Werterhaltung
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Erfüllung von Aufgaben einer Truppfrau / eines Truppmanns nach Feuerwehrdienstvorschrift entsprechend erreichtem Ausbildungsstand
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Tätigkeit im Rettungsdienst entsprechend Ihrer Qualifikation
Ihr Profil
Zum Vorbereitungsdienst gemäß § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO) kann zugelassen werden, wer
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die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetzes und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes erfüllt
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einen geeigneten Bildungsabschluss wie folgt nachweist:
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Realschulabschluss oder
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Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung
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das 18. Lebensjahr zum geplanten Ausbildungsbeginn am 1. September 2027 vollendet und
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das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahme bei Soldaten auf Zeit mit einem Dienstverhältnis von mindestens 12 Jahren möglich)
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mindestens 165 cm groß ist
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nach amtsärztlichem Gutachten über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst verfügt (bitte Informationsblatt beachten)
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über ein nach dem 1. Januar 2026 ausgestelltes Deutsches Sportabzeichen mindestens in Silber verfügt
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aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlicher und schriftlicher Ausdruck, nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst geeignet erscheint (bitte Erklärungsbogen „Äußeres Erscheinungsbild – Tätowierungen“ beachten)
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den Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines KFZ besitzt
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freundliches, sicheres Auftreten
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Bereitschaft zum Schichtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen
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Einsatzbereitschaft und Motivation, Teamfähigkeit und persönliches Engagement
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hohe psychische und physische Leistungsbereitschaft sowie Belastbarkeit
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Darüber hinaus müssen Sie für die Tätigkeit als Rettungssanitäter/-in die Standardschutzimpfungen, Impfungen gegen Hepatitis A und B, eine Immunität gegen Masern sowie weitere zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns rechtlich vorgeschriebenen Impfungen nachweisen. Einschränkungen des geforderten Impfschutzes (medizinische Kontraindikation) und der Nachweis der Impfungen werden im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung geprüft.
wünschenswert: Besitz eines Führerscheins Klasse C, eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Rettungsdienst
Von den Bewerbern und Bewerberinnen wird nach der Ausbildung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte die Wohnortnähe zur Landeshauptstadt Dresden erwartet.
Gute Gründe für die Stadt Dresden
Sie sind auf der Suche nach einer Tätigkeit mit Perspektive in Dresden? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Beschäftigte der Landeshauptstadt Dresden profitieren von zahlreichen Vorteilen und Möglichkeiten.
Freuen Sie sich auf...
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Anwärterbezüge gemäß Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG). Für bereits ausgebildete Notfallsanitäter/-innen ist für die Dauer der Laufbahnausbildung zusätzlich die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlages in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages vorgesehen.
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eine überaus spannende, herausfordernde und abwechslungsreiche Ausbildung
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ein leistungsstarkes und hoch motiviertes Team, welches sich engagiert, um hilfesuchenden Bürgern und Bürgerinnen zu helfen
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vermögenswirksame Leistungen
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30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr
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umfangreiches Qualifizierungsangebot für fachliche sowie persönliche Weiterentwicklung
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Vergünstigungen im Personennahverkehr (Job-Ticket, auch als Deutschlandticket)
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Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (z. B. durch abgestimmte Dienstplanung)
In Dresden leben und arbeiten.
Dresden verbindet hohe Lebensqualität mit kultureller Vielfalt und einer starken Zukunftsperspektive. Rund 570.000 Menschen leben hier – in einer Stadt, die Raum zum Wohlfühlen, Weiterentwickeln und Mitgestalten bietet.
Als Arbeitgeber bietet die Landeshauptstadt Dresden vielseitige Aufgaben in unterschiedlichsten Bereichen. Freuen Sie sich auf sinnstiftende Aufgaben, ein modernes Arbeitsumfeld und die Möglichkeit, die Zukunft der Stadt aktiv mitzugestalten.
Wir stehen für Chancengleichheit.
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass unsere Beschäftigten die Stadtgesellschaft widerspiegeln. Wir begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Ihre Ansprechperson:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen online über unser Bewerberportal (bewerberportal.dresden.de) zu. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung fehlende Unterlagen können bis spätestens 1. März 2027 nachgereicht werden.
Alle Informationen rund um das Auswahl- und Bewerbungsverfahren, die den Ausbildungsverlauf sowie wichtige Tipps und Hinweise zur Vorbereitung für das Auswahlverfahren finden Sie unter www.dresden.de/112karriere.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Detaillierte Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie den Umgang mit den übersandten Unterlagen finden Sie in unseren FAQ.
Sie haben noch nicht die passende Stelle gefunden?
Gerne informieren wir Sie über neu veröffentlichte freie Stellen der Landeshauptstadt Dresden in unserem Newsletter. Jetzt abonnieren unter www.dresden.de/newsletter!
Informationsblatt (für Stellenausschreibungen)
über wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien im Vorfeld zu Ihrer Bewerbung in den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst
Gesundheitliche Anforderungen:
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kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
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Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
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keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
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ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten), die unkorrigierte Sehschäfte darf 0,3 / 0,3 nicht unterschreiben, keine Rotschwäche
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leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
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saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen), abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
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ausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)
Ausschlussgründe können insbesondere sein:
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Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperationen
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ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
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Wirbelgleiten
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Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
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Rotschwäche mit einem Anomalquotienten < 0,5
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Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z. B. Wespengiftallergie)
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chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z. B. Schuppenflechte, Neurodermitis
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chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z. B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
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chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z. B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
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Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
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chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
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Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
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Bluthochdruck
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chronische Infektionen z. B. Hepatitis B und C
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Blutgerinnungsstörungen
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chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, Migräne
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Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
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Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
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schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z. B. Rheuma
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Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
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Selbsttötungsversuche
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Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
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Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z. B. Spielsucht, Internetsucht)
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Erkrankungen/ Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
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habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
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Kreuzbandschäden der Kniegelenke
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bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich
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Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie
Zur Beachtung nach Laser-OP
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Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.
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Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.
Erklärungsbogen (erst bei der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung auszufüllen)
zur amtsärztlichen Untersuchung von Bewerbern (m/w/d) für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst in Hinsicht auf das äußere Erscheinungsbild - Tätowierungen
Angaben Bewerber:
Name, Vorname: ________________________________
geb. am: ________________________________
Tätowierungen: ja/nein
Vorgehensweise, wenn die Beantwortung mit ja erfolgt:
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Aushändigung der Fotos inklusive Bedeutung der vorhandenen Tätowierungen an den Amtsarzt ggf. Nachreichung
Anzahl Tätowierungen: ___
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Bestätigung Amtsarzt, dass Tätowierungen mit Körper des Bewerbers übereinstimmen:
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Datum, Unterschrift Amtsarzt
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Wenn Tätowierungen vorhanden sind, die die charakterliche Eignung in Frage stellen, erfolgt die Übermittlung der Fotos inkl. der Bedeutung zur rechtlichen Würdigung an das Haupt- und Personalamt
Einverständniserklärung Bewerber:
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Datum, Unterschrift Bewerber