Die Beschäftigung erfolgt als studentische Hilfskraft und richtet sich nach § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Der Stundenlohn beträgt 15,20 €.
Der Dienstort ist die Ruhr-Universität Bochum.
Bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die bisherigen Studienleistungen, Abiturzeugnis und einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung). Voraussetzung für eine Tätigkeit als Tutor*in ist die Teilnahme an einer vorbereitenden Schulung. Diese Schulung findet vom 01.09.2026 bis zum 03.09.2026, sowie am 08.09.2026 an am 09.09.2026 statt. Die Teilnahme an der Schulung ist für alle neuen Tutor*innen verpflichtend.