Sie beraten Patient*innen im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen und Verhandeln mit Sozialämtern, Rentenversicherungsträgern, sozialen und kirchlichen Einrichtungen.
Die Tätigkeit erfordert den regelmäßigen Umgang mit dem PC (z. B. Word, Excel, PowerPoint).
Die Tätigkeit ist befristet nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG bis zum 30.04.2028 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 9,00 Stunden.