In deiner Rolle als Geldwäschebeauftragte:r arbeitest du eng mit dem Vorstand zusammen und berätst aktiv in AML-/CFT-Compliance-Fragen.
Du verantwortest die institutsweite Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach Geldwäschegesetz (GwG) und relevanter aufsichtsrechtlicher Vorgaben, wie z.B. KWG, BaFin AuA, MaRisk.
Dabei entwickelst, pflegst und überwachst u.a. interne Richtlinien, Kontrollmechanismen und Sicherungsverfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen.
Ergänzend dazu überwachst du die KYC-, CDD- und EDD-Prozesse inkl. PEP-, Sanktions- und Embargoprüfung.
Du übernimmst die Erstellung und Aktualisierung der institutsweiten Risikoanalyse und bewertest Geldwäsche- und Betrugsrisiken in allen Geschäftsbereichen.
Du übernimmst die fachliche Verantwortung für das Transaktionsmonitoring sowie die Auswertung geldwäscherelevanter Auffälligkeiten.
Die Prüfung, Bewertung und Abgabe von Verdachtsmeldung an die FIU gehört ebenso zu deinen Aufgaben wie die Erstellung regelmäßiger Berichte an den Vorstand sowie anlassbezogener Ad-hoc-Reports. Die Sicherstellung der gesetzlichen Dokumentationspflichten hast du dabei stets im Blick.
Du beobachtest regulatorische Entwicklungen und setzt neue (aufsichtsrechtliche) Anforderungen um, insbesondere EU-AML-VO.
Als kompetente:r Ansprechpartner:in für Aufsichtsbehörden, Prüfer und interne Fachbereiche stehts du für Fragen rund um das Thema Geldwäscheprävention zur Verfügung und koordinierst und begleitest interne und externe Prüfungen. Dabei stellst du die Einhaltung der Mitwirkungs- und Informationspflichten gegenüber Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sicher.
Das Schulen und Sensibilisieren der Mitarbeitenden zur Geldwäscheprävention rundet dein Aufgabenspektrum ab.