Zur Unterstützung unseres Teams in der Abteilung Grunderwerb der Außenstelle Hannover suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Grunderwerb und Liegenschaftsverwaltung (w/m/d).
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
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Im Fokus Ihrer Tätigkeit steht die Vorbereitung, Verhandlung und der Vollzug von Verträgen zum Erwerb, zur Besitzregelung von Bedarfsflächen für Straßenbaumaßnahmen sowie zur Sicherung von landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
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Hierbei verhandeln Sie mit Eigentümern, Nutzungsberechtigten, Pächtern oder anderen Betroffenen und Rechtsanwälten mit dem Ziel des Abschlusses von Bauerlaubnis-, Kauf-, Tausch-, Nutzungsverträgen oder Vereinbarungen über die Bestellung von Dienstbarkeiten und ggf. Reallasten.
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Sie prüfen Grunderwerbsunterlagen sowie aller beim Grunderwerb anfallenden Entschädigungszahlungen, sonstiger Kosten, Steuern und Gebühren.
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Im Rahmen von Enteignungsverfahren stellen Sie Antragsunterlagen auf und übernehmen allgemeine Tätigkeiten der Liegenschaftsverwaltung.
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Die Erstellung von Erwiderungen und Stellungnahmen zu Einwendungen bezüglich Grunderwerbsangelegenheiten bei Planfeststellungsverfahren runden Ihr interessantes Aufgabengebiet ab.
Das sollten Sie mitbringen:
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Ideale Voraussetzung ist ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium mit Schwerpunkt Allgemeine Verwaltung oder vergleichbare Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen.
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Sie verfügen über gute Kenntnisse im Privatrecht, liegenschaftsbezogenem Verwaltungsrecht sowie Straßenrecht
Das wäre wünschenswert:
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Erste Berufserfahrung im Grunderwerb und der Liegenschaftsverwaltung
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
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Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz
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Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
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Freude an der Arbeit im Team
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Sicheres, verbindliches Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
Entgeltgruppe: E11
Die Vergütung erfolgt gemäß der o.g. Entgeltgruppe. Die individuelle Festlegung der Entgeltstufe richtet sich nach den Vorgaben des MTV-Autobahn.
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