Öffentliche Stellenausschreibung
Die Stadt Dessau-Roßlau ist ein kreisfreies Oberzentrum im Land Sachsen-Anhalt. Durch die
Lage inmitten der wunderschönen Auenlandschaft der Flüsse Elbe und Mulde und durch ein breit
gefächertes Kulturangebot besitzt Dessau-Roßlau einen hohen Freizeitwert.
Das in Dessau beheimatete Bauhaus wie auch das Dessau-Wörlitzer Gartenreich stehen auf der
UNESCO-Welterbeliste.
Dessau-Roßlau ist aufgrund des vielfältigen Kita- und Schulangebots und der günstigen
Lebenshaltungskosten ein idealer Wohnort für Familien. Die Museen, das Theater, der Dessauer
Tierpark und die Schlösser und Parkanlagen bieten ein abwechslungsreiches Freizeitangebot.
Im Tiefbauamt der Stadt Dessau-Roßlau ist schnellstmöglich eine Stelle in der
Sachbearbeitung Planung/Bau – BuGa-Projekte
befristet bis zum 31.12.2035 zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Bearbeitung von Planungsunterlagen für Ingenieurbauwerke, Straßen- und
Tiefbaumaßnahmen
Wahrnehmung der Bauherrenfunktion/Bauleitung bei Ingenieurbauwerken, Straßen- und
Tiefbaumaßnahmen
Fachliche und persönliche Anforderungen u. a.:
abgeschlossenes technisch-ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium (FH, Bachelor,
Dipl.-Ing.) in einem für die Tätigkeit förderlichen Studiengang, insbesondere auf dem Gebiet
des konstruktiven Ingenieurbaus und/oder Straßen-/Tiefbaus
Führerschein Klasse B erforderlich
BuGa bzw. LaGa Erfahrung wünschenswert
mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren wünschenswert
Projektmanagement- und Verhandlungsgeschick (-fähigkeit)
analytisches und strategisches Denkvermögen
Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein
Diese Vollzeitstelle ist eingruppiert in die Entgeltgruppe 10 TVöD (VKA), Ingenieurinnen und
Ingenieure.
Die monatliche Bruttovergütung in dieser Entgeltgruppe variiert je nach einschlägiger
Berufserfahrung und Erfahrungszeit zwischen 4.124,53 € in der Stufe 1 und 5.753,35 € in der
Endstufe 6.
Eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung gemäß § 16 Abs. 2 TVöD ist nur möglich, wenn
dafür entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach
§ 30 BZRG beizubringen.