Das Arbeitsgebiet umfasst die Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Vorgänge auf Grundlage zahlreicher Rechtsvorschriften, darunter StVO, VwV-StVO, StVG, RSA 21, BerlStrG, ASOG Bln, VwVfG und weitere relevante Regelwerke.
Zu den Aufgaben gehören die Anordnung von dauerhaften und vorübergehenden Maßnahmen gemäß § 45 StVO sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei mit Straßenbaulastträgern, SenMVKU, Polizei und weiteren Stellen.
Zudem werden Stellungnahmen und Widerspruchsbearbeitungen zu Vorgängen der Straßenverkehrsbehörde erstellt – insbesondere zu dauerhaften Anordnungen, verkehrlichen Ereignissen, Parkraumbewirtschaftung und Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Die Bearbeitung von Anfragen aus BVV, BA, Ausschüssen und von Bürger:innen sowie die Organisation und Durchführung von Ortsterminen und Besprechungen gehören ebenso zum Tätigkeitsfeld.
Weitere Aufgaben sind die Erstellung und Prüfung von Verkehrszeichenplänen, Kontrolle angeordneter Maßnahmen, Gebührenfestsetzung, statistische Auswertungen, Arbeit mit VMS und MS Office, Praxisanleitung für Auszubildende sowie Aufgaben im Rahmen der Stellvertretung der SBV-Leitung.
Kennziffer: DA 218-3800
Besetzbar ab: sofort
Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe: A10, E9b TV-L
Vollzeit mit 40 / 39,4 Wochenstunden (Teilzeit ist möglich)