Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahl. Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
- der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung.
Aufgaben/Zuständigkeitsbereiche gem. Geschäftsverteilungsplan
- Koordination und Weiterentwicklung der Maßnahmen zum Übergang von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5. Koordinierende Tätigkeit bei der Gewinnung von Klassenleitungsteams 5/6.
- Organisation und Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen für Schüle-rinnen und Schüler der Grundschulen sowie deren Eltern. Grundschulbesuche, Eltern-Informationsveranstaltung, Tag der offenen Tür.
- Koordination der Zusammenarbeit mit den abgebenden Grundschulen und Pflege der entsprechenden Kooperationsstrukturen (Arbeitskreis Langener und Egelsbacher Grundschulen)
- Planung, Begleitung und Evaluation der Aufnahme- und Eingangsphase der Jahrgangsstufe 5, Eigenständige Klassenzusammenstellung in Absprache mit Grundschullehrkräften und Schulleitung.
Planung und Moderation der Einführungsveranstaltung. Koordinierende Planung der Einfüh-rungswoche, inkl. Erstellung und Aktualisierung zentraler Informations- und Arbeitsmaterialien
- Ganzjährige Koordination des Patinnen- und Patenprogramms. Gewinnung und Auswahl der Patinnen und Paten, Vorbereitung, Begleitung und Organisation der Einsätze bei Einschulung, Rückmeldegesprächen, Tag der offenen Tür und Grundschulbesuchen.
- Ansprechperson bei organisatorischen und pädagogischen Anliegen im Bereich der Unter-stufe (Jahrgänge 5 und 6)
Obligatorische stellenbezogene Voraussetzungen
- Lehramt an Gymnasien und erfolgreiche Bewährung im Statusamt. Lehrbefähigung möglichst in einem Hauptfach.
- Nachgewiesene Erfahrungen in der Organisation und Koordination schulischer Aufgabenbereiche sowie in der Zusammenarbeit mit verschiedenen schulischen und außerschulischen Partnern.
Erwünschte stellenbezogene Anforderungen und Kompetenzen
- Mindestens 5-jährige Unterrichtserfahrung vor allem in den Jahrgängen 5 und 6, auch als Klassenleitung.
- Erfahrungen in der Gestaltung und Weiterentwicklung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführende Schule.
- Ausgeprägte Kenntnisse über rechtliche Vorgaben und schulische Abläufe, z.B. im Zusammenhang mit Nachprüfungen, Querversetzungen, Ordnungsmaßnahmen zur Beratung der Lehrkräfte im Jahrgang 5 und 6.
- Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit Grundschulen, Eltern, Lehrkräften sowie schulischen Gremien.
- Fähigkeit zur Planung, Steuerung und Evaluation schulischer Prozesse und Veranstaltungen.
- Hohe Organisationskompetenz, Belastbarkeit sowie selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise.
- Fortbildung und einschlägige Erfahrung mit dem Lebenskompetenz- und Präventionsprogramms Lions Quest.
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Oberstudienratsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Oberstudienratsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.