Die Elisabeth-Schmitz-Schule ist eine Förderschule der Stadt Hanau für Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen und körperliche- und motorische Entwicklung. Unsere Schule fungiert zugleich als großes regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) im inklusiven Schulbündnis Hanau. In dieser doppelten Funktion vereinen wir zwei spannende Arbeitsfelder:
Einerseits sind wir als rBFZ das Kompetenzzentrum für Inklusion in der Stadt Hanau. Unsere Lehrkräfte sind an den allgemeinen Schulen im Einsatz, wo sie präventiv arbeiten, den inklusiven Unterricht begleiten und Regelschullehrkräfte sowie Eltern professionell beraten und professionell diagnostizieren. Andererseits begleiten wir an unserer Stammschule Schülerinnen und Schüler mit intensiverem Förderbedarf in einem verlässlichen, rhythmisierten Ganztag (Profil 3) – von der basalen Förderung in der Grundstufe bis zur Berufsorientierung in der Berufsorientierungsstufe. Wir zeichnen uns durch ein multiprofessionelles Team (Förderschul- und sozialpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen, Teilhabeassistenzen) und innovative Konzepte wie die der Auszeitklassen ("Chance 2 Change") und "Neustart" aus.
Warum wir die Weiterbildung zur Förderschullehrkraft aktiv begleiten:
- Spannendes Aufgabenfeld Inklusion & rBFZ: Wer bei uns lernt, lernt das gesamte Spektrum der Förderpädagogik kennen. Sie erhalten nicht nur Einblicke in die intensive Förderung an der Stammschule, sondern sammeln vor allem unbezahlbare Erfahrungen in der inklusiven Arbeit und Diagnostik an unseren Netzwerkschulen.
- Beratungskompetenz aufbauen: Die Rolle der Förderschullehrkraft hat sich gewandelt. Bei uns lernen Sie nicht nur das förderpädagogische Unterrichten, sondern entwickeln sich zu einer gefragten Beratungsperson. Wir zeigen Ihnen in der Praxis, wie gelungene Kooperation und Beratung von Eltern und Regelschulkollegien funktioniert.
- Arbeiten im starken Team: Sie sind bei uns nie allein. Team-Teaching und die enge, multiprofessionelle Zusammenarbeit sind bei uns gelebter Alltag. Erfahrene Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen während der gesamten Weiterbildung als Mentoren eng zur Seite.
Die Lehrkräfte führen neben der Qualifizierung eigenverantwortlichen Unterricht im Umfang von 18 Pflichtstunden im 1. Schuljahr und 17,5 Pflichtstunden im 2.
Schuljahr wöchentlich im Bereich der Förderpädagogik durch.
Nach Abschluss der Qualifizierung legen die Teilnehmenden die Zusatzprüfung gemäß § 57 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der jeweils gültigen Fassung ab.
Es gelten die Regelungen des Erlasses vom 19. Dezember 2022 zur Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik. Informationen dazu finden Sie über den Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen
Weiterbildung Förderpädagogik
Anforderungen die zwingend vorausgesetzt werden:
- Lehramtsbefähigung: Eine erfolgreich abgeschlossene Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit den Fächern Englisch und einem beliebigem Beifach
- Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für Förderpädagogik
Diese Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, die nicht unbefristet in den hessischen Schuldienst eingestellt sind.
Lehrkräfte, die sich für die Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik bewerben, müssen über die Lehrbefähigung in mindestens einem der Unterrichtsfächer Arbeitslehre, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Ethik, Evangelische Religion, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Wirtschaft, Sport oder Islamische Religion verfügen.
Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen mit den Mangelfächern Musik, Chemie, Physik und Kunst können nicht an der Weiterbildung teilnehmen.
- Die aufgrund des Erlasses "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik" vom 19.12.2022 eingestellten Lehrkräfte, die die Befähigung zum Lehramt an Förderschulen zusätzlich erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Frühestens vier und spätestens fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt-und Realschule) entspricht. Der Antrag sollte spätestens 3,5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung formlos auf dem Dienstweg
gestellt werden. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.
Wünschenswert sind:
- Umgang mit Heterogenität: Sensibilität und nachweisbare Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erwerben.
- Beratungskompetenz für die rBFZ-Arbeit: Da die Beratung von Regelschullehrkräften, Eltern und Kollegien eine Kernaufgabe unseres rBFZ darstellt, sind fundierte Ausbildungen im Bereich systemisches Coaching in hohem Maße wünschenswert.
- Außerschulische Expertise für die Berufsorientierung: Um unsere Schülerinnen und Schüler optimal auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, ist mehrjährige, praktische Berufserfahrung in der freien Wirtschaft sehr vorteilhaft.
- Zielgruppenspezifische Unterrichtserfahrung: Nachgewiesene Praxiserfahrung an Haupt- und Realschulen, idealerweise in den Orientierungsstufen der Klassen 5 und 6.
- Erfahrung im inklusiven Kontext: Praktische Unterrichtserfahrung in der Beschulung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf, explizit in den Bereichen Lernen, sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung.
- Zusatzqualifikation im Bereich des Förderschwerpunktes emotionale und soziale Entwicklung: Für unsere Arbeit im rBFZ und den professionellen Umgang mit verhaltensoriginellen Kindern ist eine erfolgreich abgeschlossene Qualifikation Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik (ETEP-Zertifikat) wünschenswert.
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des ÖPNV in Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahrkarte mit der Bezeichnung "Landes Ticket Hessen".
Hier können Sie sich über weitere Vorteile, die Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet, informieren:
Vorteile
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt; § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt entsprechend.
Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb des Förderschullehramtes erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes "Lehrer/Lehrerin - an Förderschulen". Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung; frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen z w i n g e n d vorzulegen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis der Ersten und Zweiten Staatsprüfung
- ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E Mailadresse und Handynummer).
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Die Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist unser Ziel. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen können (z. B. Reisekosten), werden nicht übernommen.