Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Rektorin einer Grundschule mit 81 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahlempfehlungen. Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz,
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter,
- der Erlass über die Besetzung von Funktionsstellen (Abl. 1/2020) und
- der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung.
Zuständigkeitsbereiche
- lnitiierung, Begleitung und Koordination der schulischen Entwicklungsprozesse in den Bereichen lnklusion, Ganztag, Digitalisierung und allgemeine Schulentwicklung
- Verantwortung administrativer sowie organisatorischer Schulverwaltungsaufgaben in den Bereichen Budget, Personal- und Schülerverwaltung unter Verwendung der Datenbanksysteme LUSD und PPB
- Zusammenarbeit mit schulischen Gremien, Arbeitskreisen und dem Schulförderverein, Kooperation mit örtlichen Vereinen und Institutionen und außerschulischen Partnerinnen und Partnern
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger, der Schulaufsicht, dem rBFZ, anderen Bildungseinrichtungen und außerschulischen Organisationen
- Organisation und Beratung bei den schulischen Übergängen (Kindergarten, weiterführende Schule)
- Planung und Organisation des Lehrkräfteeinsatzes
A) Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen werden vorausgesetzt:
- Lehramt an Grundschulen
- bewährt im Statusamt
B) Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen sind erwünscht:
- ausgeprägte pädagogische und soziale Kompetenz mit der Fähigkeit eine wertschätzende Haltung gegenüber allen an Schule Beteiligten auch in schwierigen Situationen zu wahren
- Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse sowie die Fähigkeit, vorausschauen und verantwortungsbewusst zu organisieren und zu planen
- Hohes Maß an Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Praxisnahe Kenntnisse und Erfahrungen, sowie die Motivation Schulentwicklung nachhaltig mitzugestalten und voranzubringen. Dies beinhaltet auch die schulinterne Lehrerausbildung zu fördern
- Umfassende interkulturelle Beratungskompetenz unter Nutzung der Fähigkeit, klar, verständlich und adressatengerecht zu kommunizieren
- Hohes Maß an fachdidaktischer, fachwissenschaftlicher und fachmethodischer Kompetenz
- Der Nachweis für die angegebenen Voraussetzungen zu A erfolgt durch Dokumente, die Voraussetzungen ab B können durch Bestätigungen der bisherigen Beschäftigungsstelle/ -n und/ oder entsprechende Fortbildungsnachweise erbracht werden.
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).