Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 2. März 2026 (ABI. 3/26, S. 88 ff.).
- Leitung der Schule nach den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, unter Beachtung der Gremien-Beschlüsse
- Verwaltung und Organisation des Schulbetriebes, inklusive Bearbeitung schulstatistischer Datenbanken (z.B. LUSD, PPB)
- Verwaltung des Schulbudgets
- Organisation und Verantwortung für die konstruktive Zusammenarbeit im Schulleitungsteam, mit dem Kollegium, der Elternschaft und den schulischen Gremien
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger, der Schulaufsicht, dem rBFZ, anderen Bildungseinrichtungen und außerschulischen Organisationen
- Innovative Förderung der schulischen Entwicklungsprozesse in den Bereichen Inklusion, Ganztag und Digitalisierung
- Initiierung der Weiterentwicklung schulischer Konzepte
- Personalführung hinsichtlich Unterrichtsqualität und individueller sowie schulischer Fort- und Weiterbildung
Für die zu besetzende Stelle wird/werden zwingend vorausgesetzt:
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht:
- Leitungserfahrung durch Mitarbeit in einem Schulleitungsteam
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung an einer Grundschule
- Erfahrungen in der Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben (bspw. LUSD, PPB, Budgetverwaltung) sowie der Personal- und Budgetplanung im Rahmen des Kleinen Schulbudgets
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Personalverantwortung, insbesondere hinsichtlich Lehrkräftegesundheit und -förderung
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Mitarbeiterförderung (bspw. Beratung von Lehrkräften, LiV und Praktikanten)
- Erfahrung und Kenntnisse in der Schulentwicklung (bspw. Weiterentwicklung schulischer Konzepte, Vorhaben und Projekte, insbesondere in der Gestaltung des PfdG)
- Fähigkeit, die Schule nach außen zu repräsentieren
- Erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen zur Qualifizierung von Schulleiterinnen und Schulleitern (bspw. QSH)
- Hohe Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Hohe Team- und Motivationsfähigkeit
- Ausgeprägtes Konfliktmanagement und Belastbarkeit
- Hohe pädagogische Kompetenz (z.B. zur Beratung der Lehrkräfte hinsichtlich Unterrichtsqualität)
Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/Ihr derzeit zuständiger Schulleiter,
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent,
- die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle,
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle,
- die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle.