Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren beinhaltet ein Auswahlgespräch mit fachlichem Test in der Kriminalpolizeiinspektion Anklam. Ein Sporttest ist nicht vorgesehen.
Ernennung im Polizeivollzugsdienst
Es ist beabsichtigt, die erfolgreichen Bewerberinnen bzw. die erfolgreichen Bewerber im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen. In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Landesbeamtengesetz M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung (Anforderungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst ausreichend) unterziehen.
Einstellung/Beförderung
Grundsätzlich erfolgt die Einstellung im ersten Einstiegsamt des gehobenen Dienstes (A9E LBesG M-V). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt (A10 LBesG M-V). Der Dienstposten ist nach den Besoldungsgruppen A9/10 LBesG M-V bewertet, d. h. eine Beförderung ist bis zur Besoldungsgruppe A10 LBesG M-V möglich. Es besteht später die Möglichkeit zur Wahrnahme höher bewerteter Dienstposten nach dem Laufbahnrecht. Die Besoldung erhöht sich regelmäßig anhand von Erfahrungsstufen.
Polizeifachliche Unterweisung
Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.
Der Nachweis über die geforderten Qualifikationen (Zeugnis, Führerschein, u. ä.) ist der Bewerbung beizufügen, da anderenfalls die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann. Bei ausländischen Berufabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländische Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org\zab entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: