Im Amt für Jugend und Soziales der Stadt Brandenburg an der Havel sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge Allgemeiner Sozialer Dienst (m/w/d)
in Vollbeschäftigung und befristet im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung beziehungsweise als mittelbare Vertretung im Rahmen von Arbeitsunfähigkeit zu besetzen.
Die Stellen sind mit einem Entgelt nach der Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE bewertet.
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber berät und unterstützt Familien und junge Menschen in Konfliktsituationen, hilft bei Erziehungsproblemen und hat die Aufgabe drohende oder akut vorhandene Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden.
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Kennziffer: EA 65/2026
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Arbeitsort: Allgemeiner Sozialer Dienst – ASD
Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel -
Stelle: Vollzeit, befristet im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung beziehungsweise als mittelbare Vertretung im Rahmen von Arbeitsunfähigkeit
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Vergütung: S 14 TVöD-SuE
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Stellenbesetzung: bis zu 2 Stellen, ab sofort
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Bewerbungfrist: 11.08.2026
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Telefonnummer für Rückfragen: (03381) 581127
Ihnen obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
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allgemeine Beratung zu Erziehungsfragen und ggf. Weitervermittlung an Einrichtungen und Institutionen mit dem Ziel, dass Eltern ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen
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Prüfung von kindeswohlgefährdenden Tendenzen auf der Grundlage von Standards
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Einleitung von Maßnahmen, um das Wohl des Kindes zu schützen, unabhängig von laufenden Hilfegewährungen und ggf. Anregung gerichtlicher Maßnahmen gemäß § 1666 BGB
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selbstständige Planung und Entscheidung über geeignete Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen im Sinne des SGB VIII
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Aufstellen eines Hilfeplanes unter Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 36 SGB VIII
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Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
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Rufbereitschaft im Rahmen der Inobhutnahme
Folgende Mindestanforderungen werden von Ihnen erwartet:
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abgeschlossenes Hochschulstudium im sozialen Bereich und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-in oder
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abgeschlossene Ausbildung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder
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Abschluss als Diplompädagogin/Diplompädagoge, Erziehungswissenschaftler/-in (Bachelor/Master) oder Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge (Bachelor/Master) mit mindestens 1-jähriger nachweislicher hauptberuflicher Erfahrung in Tätigkeiten, in denen Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls und die Einleitung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht zur Gefahrenabwehr zu treffen sind. Dazu zählt die Durchführung bzw. Fallverantwortung bei:
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Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
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der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
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der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
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der Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§50 SGB VIII)
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Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen:
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umfassende Kenntnisse zu den Sozialgesetzbüchern und angrenzenden Gesetzen; insbesondere SGB VIII
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hohe Sozialkompetenz und psychische Belastbarkeit
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Urteils- und Entscheidungsfähigkeit sowie ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationskompetenz
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Konflikt-, Toleranz- und Teamfähigkeit
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Flexibilität in der Arbeitszeit
EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen werden vorausgesetzt. Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit Familien und die Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke sind wünschenswert.
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Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE
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Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket oder Deutschlandticket Job
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Jährliche Sonderzahlung und regelmäßige Tariferhöhungen
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Betriebliche Altersvorsorge
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Betriebliches Gesundheitsmanagement
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Tätigkeit in einem gemeinwohlorientiertem Umfeld
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30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
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Flexible Arbeitszeiten
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Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung
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Möglichkeit zum Home-Office
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Eigenverantwortliche Tätigkeit mit Entscheidungskompetenz
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Abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben
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Weiterbildungsangebote
Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von beruflichen Abschlusszeugnissen, Referenzen, Beurteilungen, Zeugnisse und Kopie des Führerscheins) unter Angabe der Kennziffer EA 65/2026 bis spätestens zum 11.08.2026 ausschließlich elektronisch, bevorzugt über unser Onlinebewerberportal, ein.
Alternativ ist eine Bewerbung per E-Mail an [email protected] möglich. Bewerbungen in Papierform oder per Fax können nicht berücksichtigt werden.
Stadt Brandenburg an der Havel
Personalverwaltung
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 58 11 11
Fax: (03381) 58 10 04
E-Mail: personalverwaltungstadt-brandenburg.de
Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
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Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung bereits in der Bewerbung hin.
Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Bitte willigen Sie zu Beginn des Online-Bewerbungsformulars in die Datenverarbeitung ein oder senden Sie bei alternativen Bewerbungen per E-Mail die Datenschutz-Einwilligungserklärung mit.
Beachten Sie hierzu:
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die allgemeinen Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Brandenburg an der Havel gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 DSGVO sowie
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die ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit von personenbezogenen Bewerber- und Beschäftigtendaten.
Informationen zum Tarifvertrag (TVöD-V, TVÜ-VKA) und der Entgeltordnung VKA erhalten Sie bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.