Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist eine gemeinsame Institution der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Sitz in Berlin. Neben zahlreichen erstinstanzlichen Zuständigkeiten entscheidet das Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht für die Verwaltungsgerichte in Berlin und im Land Brandenburg über Berufungen gegen Urteile und Gerichtsbescheide sowie über Beschwerden gegen andere Entscheidungen, insbesondere Eilbeschlüsse der Verwaltungsgerichte.
Zur Unterstützung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, des Berliner Verwaltungsgerichts sowie der Brandenburger Verwaltungsgerichte an den Standorten Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam in Asylverfahren, wird eine gemeinsame Asyldokumentationsstelle der Länder Berlin und Brandenburg eingerichtet.
Hierfür ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgendes Aufgabengebiet am Gerichtsstandort des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg befristet auf 2 Jahre zu besetzen.