Homepage der Schule: www.steinschule.de
- Koordination der Theaterarbeit
o Organisation und Pflege von Theaterangeboten in allen Jahrgangsstufen (z. B. Theater AG, DS als Wahlunterricht)
o Organisation und Durchführung von mindestens einem Theaterbesuch pro Halbjahr außerhalb Wetzlars (z. B. Hanauer Festspiele)
o Mitorganisation von Angeboten im Bereich Theater und Musik (z. B. Organisation Musicalfahrt nach Fulda)
o Ausbau und Pflege der Kooperationen mit Theatern in der Region (z. B. Stadttheater Gießen und Theater Marburg)
o Beratung der Eltern und Werbung für schulische Theaterangebote (z. B. am Tag der offenen Tür)
o Verwaltung von theaterbezogenen Sonderbudgets (z. B. WSSW)
o Aufsicht über die Ordnung im Mehrzweckraum bzw. in der Aula
- Kooperation mit dem Förderverein in allen Bereichen außer Musik
o Teilnahme an den Sitzungen des Fördervereins
o Unterstützung des Fördervereins bei Einschulung, Tag der offenen Tür u. ä.
o Kooperation mit dem Vorstand des Fördervereins (insbes. Kassenwart)
o Sammlung der Anträge aus den Fachschaften an den Förderverein
o Entgegennahme, Zwischenlagerung und Ausgabe von Bestellungen des Fördervereins, die der Förderverein für die Schule getätigt hat.
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/ den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zu Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- Gymnasiale Lehrbefähigung für das Fach Darstellendes Spiel
Hinweise: Die zwingenden Voraussetzungen müssen sich aus den oben beschriebenen Aufgaben ableiten. Als zwingende Voraussetzung darf nur aufgenommen werden, was für die Wahrnehmung der Aufgaben zwingend ist und nicht durch Fortbildung oder Einarbeitung erworben werden kann. So gehören beispielsweise Kenntnisse einer bestimmten Software nicht zu zwingenden Voraussetzungen. Mehrjährige Tätigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit mindestens zwei Jahre, langjährig, wenn sie mindestens drei Jahre ausgeübt wurde.
Die nachstehenden Kompetenzen und Qualifikationen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Langjährige Unterrichtstätigkeit im gymnasialen Bildungsgang in Sek. I und II
- Fristgerechte und effiziente Durchführung von Arbeitsabläufen
- Erfahrungen bei der Kooperation mit Theatern und Museen
- Medienkompetenz
- Verlässlichkeit
- Genderkompetenz
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Es erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes.
Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie in den Genuss des LandesTickets Hessen (zunächst bis Ende 2026). Mit diesem haben Sie nicht nur freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit, von montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Hinweise gemäß Einstellungserlass
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
- Anschreiben zur Bewerbung,
- Lebenslauf,
- Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen geforderten Qualifikationen,
- Gegebenenfalls Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 1),
- Detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
- Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
- Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
- Gegebenenfalls Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 2)
Hinweis 1: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.
Hinweis 2: Lehrkräfte, die bereits als verbeamtete Lehrkräfte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.
Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
- Die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
- Bei selbstständigen Schulen und OStR-Verfahren: Schulleiterin bzw. Schulleiter der ausschreibenden Schulen
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle