Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.
1) Unterstützung der Schulleitung und des Kollegiums bei der didaktischen und organisatorischen Koordination im Ausbildungsbereich Mechatronik.
Dies betrifft vor allem die folgenden Bereiche:
- Förderung der Lernortkooperation (Betriebe, Industrie- und Handelskammer, überbetriebliche Ausbildungsstätte, Berufsschule)
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Themenbereichs Digitalisierung im Unterricht im Bereich Mechatronik und Weiterentwicklung des Projektes Digitalisierung im ersten Ausbildungsjahr der Mechatronikerinnen und Mechatroniker
- Koordination des Fortbildungsbedarfs im Fachbereich Mechatronik
- Mitwirkung bei der Stundenplangestaltung / Unterrichtsverteilungsplanung
- Unterstützung der Abteilungsleitung bei der Qualitätsentwicklung des Unterrichts
- Unterstützung der Abteilungsleitung bei der Ausstattung und Betreuung der Fachräume
- Organisation und Leitung von Teamsitzungen im Ausbildungsbereich Mechatronik
- Unterstützung der Schulleitung bei der Öffentlichkeitsarbeit
2) Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Fachschaft Englisch. Übernahme der Leitung der Fachkonferenz Englisch. Unterstützung der Schulleitung bei der Weiterentwicklung der Fachschaft Englisch.
3) Unterstützung der Schulleitung bei der Einstiegsbegleitung von neuen Lehrkräften.
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Beruflichen Schulen
- Mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit im berufsbezogenen Unterricht an einer Beruflichen Schule im Ausbildungsbereich Mechatronik
- Fakultas im Unterrichtsfach Englisch
- Beförderungsreife zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung.
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Fähigkeit in der Weiterentwicklung einer Schule – nachgewiesen durch umgesetzte Projekte
- Hohe Innovationsfähigkeit, Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Gute Dialogfähigkeit und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten
- Ausgeprägte Medienkompetenz und Interesse an der Nutzung digitaler Medien
- Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt
"Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da in diesem Bereich Frauen noch unterrepräsentiert sind. Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu geben (Teilhaberichtlinien Abl. 8/13 S. 501 linke Spalte letzter Absatz Satz 1 und 2).
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Landesticket.
Wichtige Anmerkungen:
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.