Die Gesellschaft für Sozialarbeit Bielefeld e.V. ist ein unabhängiger Träger von Einrichtungen in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, der Pflege, der Kinderbetreuung sowie der psychologischen und psychosozialen Beratung und Betreuung. Als GfS leben wir Sozialarbeit direkt bei uns vor der Haustür. Täglich sind wir mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Einsatz, um Menschen zu helfen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir suchen eine/n
zum 15.08.2026 oder nächstmöglichen Zeitpunkt für 24 Wochenstunden (18 Wochenstunden unbefristet und 6 Stunden befristet bis 31.12.2026, eine Verlängerung wird angestrebt) für die Beratungsstelle Stieghorst.
Ihre Aufgaben
- Erziehungs-, Familien-, Paar und Lebensberatung
- Sprechstunden, Elternveranstaltungen und Fortbildungen in Familienzentren
- Offene Sprechstunde in der Beratungsstelle Stieghorst und im Stadtteilzentrum Oberlohmannshof
- Kooperation mit anderen Institutionen (z.B. Jugendamt, Schulen, Jugendhilfe)
- Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit
- Konzeptentwicklung
Unsere Anforderungen
- beraterische oder psychotherapeutische Zusatzqualifikation
- Erfahrung in Erziehungs-, Familien-, Lebens- und Paarberatung
- Erfahrungen in Fragen des Kinderschutzes
- Interesse an sozialraumorientierter Arbeit
- Interkulturelle Beratungskompetenzen
- Eigenständigkeit, Strukturiertheit und Innovationsfreude
- Spaß an Teamarbeit
Wir bieten
- Mitarbeit in einem erfahrenen, engagierten Team
- Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeit
- familienfreundliche Unternehmenskultur
- Jahressonderzahlung und sehr attraktive betriebliche Zusatzversorgung
- Einführungstag und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
- Mitarbeiterrabatte und Arbeitgeberzuschuss zum Job-Ticket
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 03.08.2026.Bei Fragen können Sie sich gerne an Kerstin Münder unter der Telefonnummer 0521-52001260 oder per Mail ([email protected]) wenden.
Die Arbeitsplätze in der GfS sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, insbesondere der Anforderungen des Arbeitsplatzes, entsprochen werden kann. Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.