Zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt die Stadtverwaltung Nordhausen die Stelle der
Leitung der Stadtkämmerei (m/w/d).
Die Stadt Nordhausen steuert über die Stadtkämmerei zentrale finanzwirtschaftliche Aufgaben der kommunalen Verwaltung. Zum Verantwortungsbereich gehören die Sachgebiete Haushalt, Kasse / Vollstreckung, Steuern, Controlling sowie die Buchhaltung. Seit 2010 wird bereits die doppische Rechnungslegung (Doppik) angewendet. Für die Haushaltsjahre 2026/2027 liegt ein rechtskräftiger Doppelhaushalt vor; der Jahresabschluss 2025 wurde fristgerecht aufgestellt. Zudem ist die Stadt Nordhausen seit 2023 Regelbesteuerer in der Umsatzsteuer.
- Leitung und Organisation des Amtes mit derzeit 30 Mitarbeitenden
- Gesamtverantwortung für die fachliche, personelle und organisatorische Führung des Amtes einschließlich der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten
- Steuerung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse in den Sachgebieten des Amtes
- Beratung und Vertretung gegenüber Verwaltungsführung und Stadtrat
- fachliche Beratung der Verwaltungsführung, des Stadtrates und seiner Ausschüsse in allen Gebieten des Zuständigkeitsbereiches
- Vertretung des Amtes gegenüber der Verwaltungsführung, dem Stadtrat und seiner Ausschüsse sowie gegenüber Dritten
- Teilnahme an Sitzungen, fachliche Vertretung des Amtes in Gremien sowie inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen des Finanzausschusses
- Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten
- Abstimmung komplexer, amtsübergreifender Themen
- Erarbeitung von Richtlinien, Satzungen und Dienstanweisungen
- Verantwortung für die Erstellung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und eventueller Nachtragshaushalte auf Grundlage der doppischen Buchführung (Doppik)
- strategische Steuerung und Finanzverantwortung
- Prüfung finanziell relevanter Vorlagen und Verträge sowie Überwachung strategischer Haushaltsziele
- Sicherstellung der Liquidität sowie Entwicklung und Umsetzung von Konsolidierungs- und Haushaltssicherungskonzepten
- Koordinierung von Prüf- und Genehmigungsverfahren
- Verantwortung für die Erstellung des Jahresabschlusses
- Bearbeitung von Anfragen von Behörden der örtlichen und überörtlichen Prüfung
- Mitwirkung an übergeordneten Finanzregelungen
Eine Veränderung des Aufgabenzuschnitts oder der Organisationsform bleibt vorbehalten.
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom) im Bereich der Rechts-, Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften
- mindestens dreijährige Leitungserfahrung einer Organisationseinheit, vorzugsweise im öffentlichen Sektor
- fundierte betriebswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Kenntnisse - insbesondere im kommunalen Haushaltsrecht und der Doppik
- hohe persönliche Kompetenzen, insbesondere Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Loyalität, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein
- ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, Motivations- und Verhandlungsfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen und ein konstruktives Konfliktmanagement
- ausgeprägte Führungskompetenzen, insbesondere eine hohe Entscheidungs- und Problemlösungskompetenz sowie Fähigkeiten zum analytischen und strategischen Denken und eine selbstständige, sorgfältige, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, eine hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit sowie ein effizientes Zeit- und Selbstmanagement
- eine sehr anspruchsvolle, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld
- einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz mit einer tarifgerechten Vergütung
- (TVöD Entgeltgruppe E 13)
- eine Jahressonderzahlung sowie monatliche Sachbezüge
- betriebliche Altersvorsorge und 30 Tage Urlaub
- betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Möglichkeit zum Fahrradleasing mittels Entgeltumwandlung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Bereitschaft zum Arbeiten auch außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen wird vorausgesetzt.
Die Stadt Nordhausen fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter und begrüßt gleichzeitig Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerbende mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Auskünfte zum ausgeschriebenen Aufgabenbereich erteilt Ihnen gern der Oberbürgermeister, Herr Buchmann (Tel. 03631/696 9400). Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen Frau Gothe (Tel. 03631/696 9419) vom Haupt- und Personalamt gern zur Verfügung.
Weitere Informationen über die Stadt Nordhausen finden Sie auf
www.nordhausen.de
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung zu der Stellenausschreibung mit der
Reg.-Nr.: „22/2026 Leitung Stadtkämmerei (m/w/d)“ bis zum 11.09.2026.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung aussagekräftige Unterlagen bei, insbesondere Lebenslauf, Abschlusszeugnisse sowie die Arbeitszeugnisse der letzten fünf Jahre. Sollten Sie in diesem Zeitraum durchgehend bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, genügt das aktuelle qualifizierte Zeugnis oder eine aktuelle dienstliche Beurteilung.
Postalisch an:
Stadtverwaltung Nordhausen
Haupt- und Personalamt
Markt 1
99734 Nordhausen
Im Sinne von Nachhaltigkeit und Ökologie legen wir keinen Wert auf Bewerbungsmappen, Plastikordner, Prospekthüllen u. ä.
Online-Bewerbungen:
Wenn Sie uns Ihre Unterlagen als zusammenhängende PDF-Datei per E-Mail zusenden wollen, nutzen Sie bitte die folgende Adresse:
https://sft.svndh.de/mailbox/personalamt
Weitere Hinweise und Informationen zum Datenschutz
Bei gewünschter Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir Sie, einen adressierten und frankierten Umschlag beizulegen. Durch die Bewerbung entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch) werden nicht erstattet.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtverwaltung Nordhausen im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Nordhausen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Dies führt jedoch zum Ausschluss aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren. Zwei Monate nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nichtberücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes ergeben sich aus dem EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt).
Kai Buchmann
Oberbürgermeister