Beratung und Unterstützung der Unterhaltspflichtigen nach den Erfordernissen des neuen Familienrechts
Feststellung des Anspruchsübergangs nach § 7 UVG: Einkommensermittlung, Berechnung und Einziehung der Unterhaltsforderungen
Sicherung der übergegangenen Unterhaltsansprüche für das Land Berlin durch
- Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG
- Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO
- öffentlich-rechtliche Vollstreckungen nach § 9 Bln VwVfG
- Beantragung von Rechtsnachfolgeklauseln (Titelumschreibungen)
regelmäßige Überprüfung der Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Personen
Aufnahme von Rückübertragungs- und Abtretungsverträgen bei einer bestehenden Beistandschaft in geeigneten Einzelfällen
Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche, ggf. Einleitung und Überwachung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Prüfung und Entscheidung über die Veränderung von Ansprüchen gem. § 59 LHO sowie Feststellung von Ausfallleistungen im Rahmen Zeichnungs- und Anordnungsbefugnisse
Anmeldung und Überwachung von Forderungen im Insolvenzverfahren
Prüfung gemäß § 10 UVG und ggf. Weiterleitung an die Ordnungswidrigkeitenstelle zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens
Erhebung und Bereitstellung statistischer Daten
Zusammenarbeit mit leistungsgewährenden Stellen und den Beiständen