Als Industriemechaniker*in arbeitest du mit Maschinen zum Drehen, Bohren oder Fräsen, die von Hand oder mit dem Computer gesteuert werden. Genauigkeit wird bei der Bearbeitung der verschiedenen Werkstoffe großgeschrieben. In der Ausbildung lernst du alles, was du dafür wissen musst, zum Beispiel die
- Zeichnung und Zeichnungslesung,
- Bearbeitung von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen mit Werkzeugmaschinen und handgeführten Werkzeugen,
- Programmierung von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen,
- Herstellung, Montage, Prüfung und Einstellung von Baugruppen,
- Herstellung und Instandsetzung von Geräten,
- Kontrolle und Bewertung der Arbeitsergebnisse sowie
- Grundlagen in der Steuerungstechnik wie z.B. Pneumatik, Hydraulik.
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Den theoretischen Teil deiner Ausbildung absolvierst du an der Berufsbildenden Schule I in Mainz, welche dank unseres kostenlosen Deutschlandtickets bequem mit dem ÖPNV zu erreichen ist.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Während deiner praktischen Ausbildung arbeitest du in einer unserer verschiedenen Werkstätten auf dem Campus der Uni Mainz. Zudem findet die Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Industrie-Institut für Lehre und Weiterbildung Mainz statt.
AUSBILDUNGSBEGINN
Du startest am 01.08.2027.
AUSBILDUNGSDAUER
Nach 3,5 Jahren bist du fertig und kannst voll durchstarten – wir hoffen natürlich bei uns! Unter gewissen Voraussetzungen kannst du deine Ausbildung sogar verkürzen.
- Du brauchst mindestens die mittlere Reife,
- gute Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau),
- eine aufgeschlossene Persönlichkeit mit Interesse an Neuem,
- und eine gute Selbstorganisation sowie hohe Lernbereitschaft und Eigeninitiative.
DEINE BEWERBUNG BEI UNS
Das klingt interessant? Wir freuen uns auf dich!
Bewirb dich bis zum 31.10.2026 mit nur wenigen Klicks über unser Bewerbungsportal!
Für eine erfolgreiche Bewerbung brauchst du
- ein Anschreiben,
- deinen Lebenslauf
- sowie einen Nachweis über deinen Schulabschluss (sofern dieser noch nicht vorliegt, ist das letzte Zeugnis vorerst ausreichend),
- bei ausländischen Schulabschlüssen eine deutsche Übersetzung und staatliche Anerkennung,
- ggf. Nachweis des Sprachlevels (mind. B2).
Menschen mit Schwerbehinderung und die ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellten Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn du die Gewähr dafür bietest, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten.
Mehr Infos zu allen Berufen, die du bei uns lernen kannst, findest du hier.