Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde. Es bestehen 15 regionale Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden, welche die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen ausüben.
Das Land Hessen sucht engagierte Personen, die ihre Schule aktiv mitgestalten und Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg unterstützen möchten.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm, den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal und insbesondere aus dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS).
Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft gehört:
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Beratung von Eltern in Erziehungsfragen
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Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
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Einzelfall- oder Gruppenberatung von Schülerinnen und Schülern
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Projekte und Arbeit mit Schulklassen
In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:
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Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse
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Begleitung von Kindern in sozial-emotional schwierigen Situationen
Inner- und außerschulische Vernetzung, z.B.
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Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Nr. 2.2 Buchst. c, z.B. Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.
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Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler:
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Angebote zur individuellen Förderung im Rahmen sozialer Kompetenzen
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Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept
Unterstützung von einzelnen Lehrkräften:
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mit der Hilfe für Kinder verbundene Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben (s. hierzu auch Nr. 2.3 Buchst. b)
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Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen
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Sozialpädagogische Angebote für ganze Klassen
Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik und/oder Pädagogik
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Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik und/oder Pädagogik
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Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen.
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
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Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit
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Hohe Empathiefähigkeit
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Ausgeprägte Beratungskompetenz
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Hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit
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Flexibilität
- Genderkompetenz
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Interkulturelle Kompetenz
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Planungs- und Organisationsfähigkeit
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Bereitschaft zu Fortbildung und Weiterentwicklung
Eine Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis.
Stellenumfang 50% (20 Stunden)
Einzelheiten sind in folgendem Erlass geregelt:
01.07.2018 Az.: I.3-950.430.002-00126 – Gült.-Verz. 7200 -
Das Land Hessen bietet
- ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld im Schuldienst des Landes Hessen mit der Möglichkeit zur Erweiterung bereits vorhandener Berufserfahrung.
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eine attraktive Vergütung anhand des TV-H (Tarifvertrag des Landes Hessen).
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Arbeiten in multiprofessionellen Teams
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vermögenswirksame Leistungen
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die kostenfreie Nutzung des Landestickets bis zunächst Ende 2026
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über den Eingang Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) über das Bewerberportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Sofern Sie Ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, fügen Sie bitte eine entsprechende Anerkennung Ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nur dann zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.
Zur weiteren Kontaktaufnahme achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail und Handynummer). Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen wird eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen vorab gerne folgende Personen zur Verfügung:
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die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
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die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
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ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.