Du bist an dieser Ausbildung interessiert und bringst die Voraussetzungen mit?
- Dann reich uns Deine aussagefähigen Bewerbungsunterlagen vollständig ein:
- aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
- lückenloser Lebenslauf & Tätigkeitsnachweise/Praktika
- Nachweis des Prüfungszeugnisses über Schul- und/oder Berufsabschluss
- letztes Schulzeugnis & alle qualifizierten Zeugnisse
Die Stadt Halberstadt steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bitte weisen Sie uns Sprachniveau C1 in deutscher Sprache nach. Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr dieser Gemeinde nach § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (hier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.
Die Ausbildung ist grundsätzlich in Vollbeschäftigung zu leisten.
Deine Zukunft beginnt jetzt - bewirb Dich hier!
Bitte nutze dafür unser Bewerbungsportal.
Hinweis zur postalischen Einreichung:
Wir bitten als Bewerbungsunterlagen ausschließlich Fotokopien zu verwenden und auf aufwendige Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen etc. zu verzichten. Bitte beachte, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen in das Auswahlverfahren einbezogen werden:
- Anschreiben,
- Lebenslauf,
- Nachweis des geforderten Abschlusses (ggf. Arbeitszeugnisse)
Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern/innen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Wir weisen darauf hin, dass bei Abgabe einer E-Mail-Adresse alle Benachrichtigungen über diesen Weg erfolgen.