Die allgemeinen Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017, dem Erlass zur Veröffentlichung von Stellenausschreibungen vom 15.12.2021 sowie dem Geschäftsverteilungsplan der Schule.
Ihre Aufgaben:
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Planung, Organisation und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Abiturs
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Mitarbeit an der Unterrichtsverteilung in den Jahrgängen E1 bis Q4 sowie der Planung und Organisation des Unterrichtsangebots der gymnasialen Oberstufe (z. B. Festlegung der Wahlmodalitäten, Kurskombinationen, unterrichtliche Angebote, Zusatzangebote)
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Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm LUSD in Zusammenhang mit der Aufnahme und Kurseinteilung von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe II, der Erstellung des Leistenplanes sowie Stunden- und Klausurplanes für die Sekundarstufe II sowie Zeugniserstellung
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Vorbereitung und Leitung von Zeugnis- und Zulassungskonferenzen in der gymnasialen Oberstufe
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Beratung und Information von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften hinsichtlich der Abläufe in der gymnasialen Oberstufe, zu den rechtlichen Bestimmungen der OAVO und in Schullaufbahnfragen (z. B. schulischer Teil der Fachhochschulreife, Auslandsaufenthalte)
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Präsentation der gymnasialen Oberstufe nach außen und innen (z. B. an Elternabenden, auf der Homepage)
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Mitarbeit an Schulentwicklungsprozessen die gymnasiale Oberstufe betreffend im Bereich Sport und der Partnerschule des Leistungssports
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Selbstständige und federführende Steuerung und Organisation aller Abläufe einschließlich der Aktenführung im Kontext der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Schulleitung
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Koordination von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vergleichbarkeit, Qualität und Transparenz der Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe
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Teilnahme an Konferenzen, insbesondere der Sekundarstufe II, als Vertretung der Schulleitung
Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasium
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Unbefristetes Tarifbeschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit mindestens vierjähriger Unterrichtstätigkeit
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Fakultas (Sek I und II) in mindestens einem Fach, das in der Oberstufe an der Elly-Heuss-Schule unterrichtet wird
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:
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Mindestens zweijährige Leitungstätigkeit, nachgewiesen in der Wahrnehmung von schulischen Aufgaben
- Nachgewiesene Tätigkeit in Abschlussprüfungen
- Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
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Medienkompetenz
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule
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Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
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Planungs- und Organisationsfähigkeit
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Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
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Beratungskompetenz und Konfliktfähigkeit
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Zusammenarbeit
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Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
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Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
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ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.