Das Land Hessen sucht engagierte Personen, die ihre Schule aktiv mitgestalten und Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg unterstützen möchten.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde. Es bestehen 15 regionale Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden, welche die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen ausüben.
- Eigenständige Leitung einer Vorklasse
- unter Berücksichtigung des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 -10 Jahren
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Förderung schulpflichtiger Kinder mit Entwicklungsverzögerungen
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Erstellen individueller Förderpläne
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Dokumentation und Erstellung von Entwicklungsberichten sowie Durchführung der Entwicklungsdiagnostik
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eigenverantwortliche Rhythmisierung und Strukturierung des Schulalltags abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kinder
- Beratung der Eltern und Erziehungsberechtigten in Erziehungsfragen
- Kooperation
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mit den Vorlaufkursleiterinnen und Vorlaufkursleitern
- im multiprofessionellen Team in enger Kooperation mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern des Jahrgangs 1 und den BFZ-Fachkräften
- Vernetzung mit außerschulischen Beratungsstellen, Bildungsträgern und Fachkräften
- Kooperation mit den pädagogischen Kräften der Betreuung
Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Diplom-,
- Bachelor- oder
- Masterabschluss der Studienrichtung/Studiengänge Sozialpädagogik
- gleichwertige Abschlüsse (gem. §10 Abs. 3 der VOBGM)
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
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Bereitschaft zur Einarbeitung in bestehende Teamstrukturen
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Kompetenz in der Sprachförderung von Kindern mit nichtdeutscher Herkunft
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Kommunikations- und Beratungskompetenz
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Organisations- und Planungskompetenz
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Gender- und interkulturelle Kompetenz
Das Land Hessen bietet:
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ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld im Schuldienst des Landes Hessen mit der Möglichkeit zur Erweiterung bereits vorhandener Berufserfahrung.
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eine attraktive Vergütung anhand des TV-H (Tarifvertrag des Landes Hessen).
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Arbeiten in multiprofessionellen Teams
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vermögenswirksame Leistungen
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die kostenfreie Nutzung des Landestickets bis zunächst Ende 2026.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über den Eingang Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) über das Bewerberportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Sofern Sie Ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, fügen Sie bitte eine entsprechende Anerkennung Ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nur dann zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.
Zur weiteren Kontaktaufnahme achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail und Handynummer). Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen wird eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen vorab gerne folgende Personen zur Verfügung:
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die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
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die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
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ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.