Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere rund 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.
Einen großen Beitrag zum alltäglichen, städtischen Miteinander liefert unser Ordnungsamt.
Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung steht hier an oberster Stelle. Zudem
werden die Bürger der Stadt Jüchen hier direkt über das Bürgerbüro betreut, alle
Personenstandsangelegenheiten über das Standesamt abgewickelt und unsere städtischen
Friedhöfe betreut. Ebenso sind dem Ordnungsamt die Feuerwehr und die Verkehrslenkung zugeordnet.
Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in für das Ordnungsamt (w/m/d)!
Ihre Aufgaben
Fertigung von Ordnungsverfügungen, sowie die Durchführung von
Ordnungswidrigkeiten- und Kostenersatzverfahren im Bereich der allgemeinen
Sicherheit und Ordnung
Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich Kampfmittel/-
beseitigung
Vorbereitung und Erstellung von ordnungsbehördlichen Verordnungen und
Satzungen im Bereich des Ordnungsamtes
Organisation und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der
Ordnungspartnerschaft in enger Zusammenarbeit mit der Polizei
Planung und Durchführung von Maßnahmen bei Großschadensereignissen
Planung, Organisation und Koordination im Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) sowie im Bereich des Zivilschutzes
Kalkulation des Kostenersatzes für die Feuerwehr
Betreuung der Wahl und organisatorische Begleitung der Schiedspersonen
Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW
Erstellung des Verwendungsnachweis Feuerschutzpauschale
Grundsatzangelegenheiten
Bei erfolgreicher Bewährung und bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Eignung, frühestens nach Abschluss der arbeitsrechtlichen Probezeit bzw. beamtenrechtlichen Erprobungszeit, besteht die Möglichkeit der Übertragung der stellvertretenden Amtsleitung.
Die Anforderungen
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) oder
erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
rechtssichere Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen sowie sicheres
Formulieren in Wort und Schrift
hohe Motivation und ausgeprägte Leistungsbereitschaft
selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
Flexibilität und Belastbarkeit
sicheres, freundliches Auftreten
sichere Anwendung von MS-Office-Produkten
bestandene Ausbildereignungsprüfung ist wünschenswert
Teilnahme am ordnungsbehördlichen Bereitschaftsdienst
Führerschein der Klasse B
Unser Angebot
unbefristete Vollzeitstelle
attraktive Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach den Bestimmungen der Beamten für das Land NRW bzw. nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Verwaltung bis zu Besoldungsgruppe A 10 LBesO NRW bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA
Bei bestehendem Beamtenverhältnis kann, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Versetzung erfolgen.
attraktive Vergütungsbestandteile im Rahmen des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst, z.B. Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt, betriebliche Altersversorgung
flexible Arbeitszeit im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse
grundsätzliche Möglichkeit zur mobilen Arbeit
30 Urlaubstage zzgl. Freistellung an Heiligabend und Silvester
Betriebliches Gesundheitsmanagement und Jobradleasing
Fortbildungsmöglichkeiten in dem zugewiesenen Aufgabengebiet
Mitarbeitervorteil mit "Corporate Benefits"
Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Herr Ingo Breuch
Leiter des Ordnungsamtes
02165 915 3200
Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefanie Fleer
Sachbearbeitung Personal
02165 915 1003
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auf die Möglichkeit der Besetzung der Stelle in Teilzeit wird hingewiesen. Dabei sollte eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit erfolgt unter Berücksichtigung dienstlicher Belange. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter Personen gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht und werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit gesetzlich zulässig.
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