Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen - fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Vollzeit, ggf. Teilzeit)
Ausbildungsdauer
2 Jahre Ausbildungsbeginn
01.09.2027 Ausbildungsort
- Betriebliche Ausbildung: Landratsamt Regensburg
- Schulische Ausbildung: Bayerische Verwaltungsschule in Regensburg Wir bieten
- ein motiviertes Team, das sich über Ihre Unterstützung freut
- 30 Urlaubstage pro Jahr und geregelte Arbeitszeiten
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mit regelmäßigen Versammlungen, Weihnachtsfeiern und Mitarbeiterfesten
- Bezahlung der Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.509,93 €
- freie Tage zur Prüfungsvorbereitung
- Mittlerer Schulabschluss (mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule bzw. mittlere Reife) oder qualifizierender Hauptschulabschluss (qualifizierender Abschluss der Mittelschule)
- erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses im Juli 2026 https://www.lpa.bayern.de/, inkl. Vorlage Zeugnis vom Landespersonalausschuss
- das Zeugnis vom Landespersonalausschuss kann auch nachgereicht werden.
- sonstige Eigenschaften für die Berufung in das Beamtenverhältnis (deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz bis zur Einstellung, gesundheitliche Eignung, Verfassungstreue)
- Teamfähigkeit
- Grundlagen im öffentlichen und privaten Recht, Kommunalrecht, Staatsrecht
- Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
- Kommunikation und Kooperation
- Arbeitsorganisation, Verwaltungs- und Informationstechnik
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen über unser Online-Formular. Bewerbungen per Email können aus EDV-Sicherheitsgründen nicht angenommen werden. ++Bewerbungen bitte nur mit Platzziffer im LPA-Test einreichen. Ergebnisse des LPA-Tests für die 2. Qualifikationsebene liegen voraussichtlich in der KW 36 vor.++ Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.