Im Fachklinikum Bernburg, Bereich Logistik/Fuhrpark, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter (m/w/d) im Wirtschaftsdienst (Hausmeistertätigkeiten)
(Teilzeit/30,0 Wochenstunden, befristet als Krankheitsvertretung)
An insgesamt 19 Standorten bietet unser Verbund der Salus Altmark Holding gGmbH von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen mit medizinisch-therapeutischen, pflegerischen, pädagogischen, arbeitsfördernd-integrativen Angeboten ein vielfältiges Leistungsspektrum für Menschen in Sachsen-Anhalt ab.
Das Fachklinikum Bernburg, unter dem Dach der Salus Altmark Holding gGmbH, versorgt zu behandelnde Personen in der Region auf den Gebieten der Allgemeinen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Gerontopsychiatrie und -psychotherapie, Suchtmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychosomatik/-psychotherapie.
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Das macht uns aus
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familienfreundliche Arbeitszeiten, dank Teilzeitmodel
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32 Tage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche
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eine attraktive Vergütung nach Haustarif, Entgeltgruppe XII
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fester Ansprechpartner, familiäres und kollegiales Team
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Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
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gesundheitsfördernde Maßnahmen, z.B. Gesundheitstag, Betriebssportgruppen, Impfangebote etc.
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Speisenversorgung in der Cafeteria
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spezifische Mitarbeiterangebote und -rabatte (Corporate Benefits)
Entdecken Sie die Vorteile unseres Verbundes.
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Das erwartet Sie
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Durchführung von Hausmeistertätigkeiten
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kontinuierliche Müllentsorgung von den Stationen und des gesamten Klinikgeländes
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Transportarbeiten aller Art am Standort Bernburg (diverse Umzugsarbeiten, Umsetzungen von Möbeln und Geräten etc.)
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im Bedarfsfall Unterstützung im Hol- und Bringedienst
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bei Veranstaltungen und Festlichkeiten Bestuhlung des F-Saals/Konferenzräume
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während der Wintermonate Schnee Beräumung auf dem Gelände des FK Bernburg
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Dann passen wir zusammen
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Sie haben Erfahrungen und Freude an handwerklicher Tätigkeit
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Sie besitzen einen Führerschein für Kraftfahrzeuge und/oder Kleintransporter
Hinweise zu dieser Stellenbeschreibung und Ihrer Bewerbung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unseren Einrichtungen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist. Grundlage bildet das Masernschutzgesetz.
Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.