Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt befindet sich im Bereich der Sekundarstufe 1.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Das Tätigkeitsfeld ergibt sich nach dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Grundschulen in Hessen vom 01.02.2018.
Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
Beratung
- Beratung von Schülerinnen und Schülern.
- Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:
- Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen.
- Interdisziplinare Koordination mit den multiprofessionellen Mitarbeitern aus den Bereichen der Inklusion & HELP-Schulsozialarbeit & Schulpsychologie.
- Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse.
- Unterstützung im Unterricht, auch im inklusiven Unterricht.
- Begleitung von Kindern in sozial-emotional schwierigen Situationen.
- Implementierung/ Umsetzung und Unterstützung von Präventionsbausteinen im Rahmen schulischer Konzepte.
Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
- Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis.
- Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen).
Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule.
- Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für neu eingeschulte Schülerinnen und Schüler (Willkommenskultur, z.B. für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger).
- Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen.
- Begleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen gegen Gewalt & sexuellen Missbrauch im Rahmen des schulischen Schutzkonzeptes
Inner- und außerschulische Vernetzung
- Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern, –orten und -institutionen.
- Zusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und –helfern sowie den regionalen Instanzen/ Trägern der Jugendhilfe.
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Die Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus:
- Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
- Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
- Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
- Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
- Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen.
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden:
- Bereits erworbene berufliche Praxis in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Sekundarstufe 1
- Kommunikationskompetenz
- Beratungskompetenz
- Genderkompetenz
- Interkulturelle Kompetenz
- Organisationsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket.
Eingruppierung je nach Qualifikation gemäß Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten nach Abschnitt VII TV EGO-L-H nach E 6 bis E 10 TV-EGO-L-H.
Wichtige Anmerkungen:
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Allgemeine Hinweise:
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation gemäß Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten nach Abschnitt VII TV EGO-L-H nach
E 6 bis E 10 TV-EGO-L-H.
Der Beschäftigungsumfang umfasst: ____1,0__Stellenanteil______
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen. Ein Fortbildungsportfolio mit den auf das Profil der Stelle bezogenen Einzelnachweisen genügt.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, bitten wir darum, diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.