Der Landkreis Kelheim liegt im Herzen von Bayern und ist geprägt durch die naturräumliche Vielfalt des Landkreises mit zahlreichen Naherholungsmöglichkeiten. In einer Region arbeiten, wo andere Urlaub machen, nahe am Menschen, modern und bodenständig, zielorientiert und wirtschaftlich – dies spiegelt unser Bestreben nach einer bürgerfreundlichen Verwaltung für mehr als 126.000 Bürgerinnen und Bürger wieder. Werden Sie Teil unseres Teams, damit wir auch weiterhin für jede Aufgabe gerüstet sind!
- Sicherheit & Perspektive: Ein interessantes und vielfältiges Aufgabengebiet an einem sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz
- Faire Bezahlung nach den Regelungen für den öffentlichen Dienst (Entgeltgruppe 6 TVöD bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen) und eine leistungsorientierte Entgeltkomponente
- Karriere & Entwicklung: ein vielfältiges Fortbildungsangebot zum Auf- und Ausbau Ihres Fachwissens
- Flexibles Arbeiten zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Work-Life-Balance: 31 Tage Erholungsurlaub nach TvöD, zuzüglich freier Tage am 24. und 31. Dezember
- Zusätzliche Leistungen: Betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitnehmerbeteiligung, Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Attraktive Extras: Zahlreiche Vergünstigungen durch unser Corporate Benefits Programm und bei lokalen Geschäften
- Einpflegen elektronischer Aufenthaltstitel in das Fachverfahren
- Erstellung von Kostenrechnungen
- Aushändigung von Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung
- Zentrale Poststelle im Sachgebiet
- Zuarbeit für die Sachbearbeiter der Ausländerbehörde
- Abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau/mann (m/w/d) oder vergleichbar
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
- Selbstständiges, strukturiertes und termingerechtes Arbeiten
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber oder diesen Gleichgestellte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.