Unsere Kreisverwaltung ist einer der größten Arbeitgeber in der Region Südwestfalen. In über 50 Arbeitsfeldern beschäftigen wir mehr als 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bieten vielschichtige Berufsperspektiven.
Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen Beitrag zur Daseinsvorsorge – denn Lebensqualität vor Ort hat viele Gesichter: von der Autozulassung bis zum Umweltschutz oder vom Bauantrag bis zum Rettungswesen.
Personen mit
- einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau bzw. Fachangestellte/r für Büromanagement oder einer vergleichbaren Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Jahren, der überwiegend Bürotätigkeiten beinhaltet.
Können Sie mit unvorhergesehenen Ereignissen souverän umgehen?
Die Stelle fordert von Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität, da dort regelmäßig unvorhersehbare Ereignisse ein variables Handeln erfordern.
Verfügen Sie über eine hohe Einsatzbereitschaft?
Sie sind zuständig für die vielseitigen Assistenzaufgaben, die schwerpunktmäßig den Bereich der Betreuungsbehörde betreffen. Die Vielzahl an aufgeführten Aufgaben muss selbstständig von Ihnen verwaltet und organisiert werden. Insbesondere die Menge an Aufgaben stellt Sie vor eine (leistbare) Herausforderung.
Leisten Sie auch unter Druck qualitativ und quantitativ gute Arbeit?
Durch Ihre Arbeit gewährleisten Sie die Arbeitsfähigkeit des Fachdienstes. Es ist daher auch bei dem auftretenden hohen Arbeitseinkommen essentiell, dass Sie durch Ihre organisierte und souveräne Arbeitsweise die erforderliche Qualität und Quantität auch in stressigen Situationen beibehalten.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle im Umfang von 19,5 Stunden pro Woche.
Es ist geplant, ein ausführliches Vorstellungsgespräch durchzuführen. Dieses findet voraussichtlich am 30.07.2026 oder 31.07.2026 statt.
Für Tarifbeschäftigte findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-AT und BT-V) Anwendung. Die Spanne des Einstiegsentgelts richtet sich nach den entsprechenden Regelungen in Anlage A (VKA), Anlage C VKA bzw. § 58 TVöD BT-V in Verbindung mit der oben genannten Entgeltgruppe. Die Zuordnung zu einer Stufe erfolgt in Abhängigkeit einschlägiger Berufserfahrung und den Bestimmungen des vorgenannten Tarifvertrags.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.
Wir bitten Sie, vor einer Bewerbung die Möglichkeit eines Informationsgespräches wahrzunehmen.