Die Stadt Neuburg an der Donau (30.000 Einwohner) stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
unbefristet in Vollzeit (39 Std./Woche) ein.
- Wartung, Instandhaltung, Reinigung und Kontrolle der Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen
- Absicherung von Baustellen und Unfallstellen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht
- Bedienen und Führen von Maschinen und Geräten des Straßenbetriebsdienstes (insbesondere Lader und Bagger)
- Mitwirkung bei Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des kommunalen Straßenbetriebs
- Neuaufstellung und Reparaturarbeiten von Verkehrseinrichtungen
- abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung im Berufsfeld der Bau- und Metallberufe
- handwerkliches Geschick und Erfahrung im Umgang mit Maschinen und Geräten
- zuverlässige, eigenverantwortliche und flexible Arbeitsweise
- körperliche und gesundheitliche Belastbarkeit und Freude an der ganzjährigen Arbeit im Freien
- Fahrerlaubnis der Klasse B, bevorzugt Klasse C1 (für Fahrzeuge bis 7,5 t.) bzw. Klasse C/CE
- Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten sowie Rufbereitschaft im Winter
- eine leistungsgerechte Bezahlung bis zur Entgeltgruppe 5 TVöD zuzügl. Erschwernispauschale
- im öffentlichen Dienst zustehende Sozialleistungen (Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung)
- eine zusätzliche, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- einen modernen Fuhr- und Maschinenpark
- familienfreundliche Arbeitszeiten
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen, lückenlosen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31. August 2025 über eine der untenstehenden Bewerbungsmethoden (E-Mail-Bewerbung, Online-Bewerbung oder WhatsApp-Bewerbung) an die Stadt Neuburg an der Donau.
Bei Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen der Leiter der Städt. Betriebe, Herr Fellner (Telefon 08431/6412923), gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit dieses Bewerberportal. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden.