Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzende Stelle einer Konrektorin einer
Grundschule mit mehr
als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern sind in den entsprechenden rechtlichen
Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und
Auswahlempfehlungen.
Diese sind:
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das Hessische Schulgesetz,
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die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter,
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der Erlass über die Besetzung von Funktionsstellen (Abl. 1/2020) und
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der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung.
Zuständigkeitsbereiche
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Organisation und Mitgestaltung des Übergangs zu den weiterführenden Schulen
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Kooperation mit verschiedenen außerschulischen Partnern für die Weiterentwicklung des
AG-Bereichs
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Weiterentwicklung der Schule an den Linden auf dem Weg in den Pakt für den Ganztag
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Betreuung und Begleitung der FSJ-Kräfte
A) Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen werden vorausgesetzt:
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Lehramt für Grundschulen
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Bewährung im Statusamt
B) Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen sind erwünscht:
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Diagnose- und Förderkompetenz
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Kommunikationskompetenz
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Planungs- und Organisationsfähigkeit
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Team- und Dialogfähigkeit
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen
Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch -
Neuntes Buch - (SGB IX) werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der
geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb
Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität,
deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des
Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und
Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).