Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Dienststelle / Schule: August-Bebel-Schule
Schulform: Berufliche Schule
Anschrift: Richard -Wagner -Straße 45, 63069 Offenbach
Tel.: 069-838342-0
Obligatorische, stellenbezogene Voraussetzungen:
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Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern in der beruflichen Fachrichtung Holztechnik für den geplanten Einsatz vorrangig in dem Ausbildungsberuf Tischler und in der BüA
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Abgeschlossene duale Ausbildung und Berufspraxis als Tischler
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Bereitschaft zur Übernahme von fachpraktischem Unterricht in allen Schulformen einer beruflichen Schule
Erwünschte, stellenbezogene Voraussetzungen:
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Unterrichtserfahrungen im Lernfeldunterricht des Ausbildungsberufes Tischler
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Erfahrungen im Bereich Gestaltung
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Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben und der Innung
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Sicherer Umgang mit digitalen Medien
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Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Schulentwicklung
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Unterrichtserfahrungen in der Schulform Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung
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Kooperations- und Teamfähigkeit
Bewerbungen sind vorzugsweise über das Onlinebewerbungsverfahren einzureichen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.